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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln

Bürobedarf und AusstattungÖffentliche VerwaltungBueromoebelRahmenvereinbarungOeffentliche VerwaltungAusstattungLogistik
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Halle (Saale) schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromöbeln aus. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte Ausstattung von Verwaltungsgebäuden. Die Laufzeit und das Auftragsvolumen sind in der Bekanntmachung nicht explizit beziffert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Halle (Saale) sucht einen Lieferanten für Büromöbel, um ihren laufenden Bedarf an Ausstattung für verschiedene Verwaltungsstandorte zu decken. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der Möbel bei Bedarf abgerufen werden können. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu 60 Prozent über den Preis und zu 40 Prozent über qualitative Kriterien wie Lieferzeiten für Lager- und Sonderware sowie die Reaktionszeit bei Reklamationen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Belieferung öffentlicher Auftraggeber mitbringen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Einhaltung der Regelungen gemäß § 56 VgV (Abs. 2 und 3)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV insbesondere der Abs. 2 und 3.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln

CPV 39000000, 39130000, 39100000Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • quality

    Fragetext: Geben Sie die Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung an! Ziel ist es, bei Bestellungen von Ausschreibungsartikeln, die Bestandteil von Lagerwaren sind, eine möglichst konkrete Angabe der Lieferzeit zu haben. 1 bis 2 Wochen = 100 Punkte 3 bis 4 Wochen = 80 Punkte 5 bis 6 Wochen = 50 Punkte 7 bis 8 Wochen = 20 Punkte ab der 9. Woche = 0 Punkte

    10%
  • quality

    Fragetext: Geben Sie die Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung an! Ziel ist es, bei Bestellungen von herzustellenden Ausschreibungsartikeln, die nicht Bestandteil von Lagerwaren sind, eine möglichst konkrete Angabe der Lieferzeit zu haben. 1 bis 2 Wochen = 100 Punkte 3 bis 4 Wochen = 80 Punkte 5 bis 6 Wochen = 50 Punkte 7 bis 8 Wochen = 20 Punkte ab der 9. Woche = 0 Punkte

    10%
  • quality

    Fragetext: Geben Sie die Eillieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung an! Ziel ist es, bei besonders eiligen Bestellungen von Ausschreibungsartikeln eine möglichst konkrete Angabe der Lieferzeit zu haben. 1 Woche = 100 Punkte 2 Wochen = 80 Punkte 3 Wochen = 50 Punkte 4 Wochen = 20 Punkte ab der 5. Woche = 0 Punkte

    10%
  • quality

    Fragetext: Geben Sie die Reaktionszeit bei Reklamationen in Stunden an! Als Reaktionszeit wird hier die Absprache bei Problembehandlung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bürozeiten (Montag-Donnerstag: 08:00-15:00 Uhr und Freitag: 08:00-12:00 Uhr) verstanden. bis 4 Stunden = 100 Punkte 5 bis 8 Stunden = 80 Punkte 9 bis 12 Stunden = 50 Punkte 13 bis 24 Stunden = 20 Punkte ab 25 Stunden = 0 Punkte

    10%
  • price

    Preis Kriterium Preis: Gegenübergestellt wird der günstigste Gesamtpreis (inkl. USt.) mit dem Gesamtpreis (inkl. USt.) Ihres Angebotes. Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte, alle nachfolgenden Angebote werden dem antiproportional zugeordnet. Rechnung: (günstigster Angebotspreis / Ihr Angebotspreis) x 100 = Ihre Punkte im Kriterium Preis Beispiel: (25.000,00 €/32.000,00 €) x 100 = 78,13 Punkte

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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