Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Projekt-Licht GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

21. Juli 2026

TED·508046-2026

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bettleuchten mit Klemme

LieferaufträgeÖffentliche VerwaltungVerteidigungBeleuchtungBundeswehrRahmenvereinbarungLieferauftragOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
~€1.9M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bettleuchten mit Klemme aus. Der Auftrag umfasst eine Höchstmenge von 35.000 Stück. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Preis.

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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bettleuchten mit Klemme (1/BIUD/W0528)

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sucht einen Lieferanten für Bettleuchten, die mittels einer Klemme befestigt werden können. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der über einen festgelegten Zeitraum bis zu 35.000 Leuchten abgerufen werden können. Da das einzige Zuschlagskriterium der Preis ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Diese Beschaffung richtet sich an Unternehmen, die in der Lage sind, große Stückzahlen an Leuchtmitteln zuverlässig an die Bundeswehr zu liefern. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 1/DLII4/VV365)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00001/DLII4/VV365 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bettleuchten mit Klemme

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bettleuchten mit Klemme (1/BIUD/W0528) mit vertraglich vereinbarter Höchstmenge (35.000 EA)

CPV 31500000, 31520000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Projekt-Licht GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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