Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Splitterschutzvorhängen
Was wird ausgeschrieben
Das Beschaffungsamt des BMI schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von insgesamt 144 Splitterschutzvorhängen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1080 Tagen und umfasst neben der Lieferung auch die fachgerechte Montage, Demontage sowie Entsorgung. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Splitterschutzvorhängen
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) sucht einen Partner für die Lieferung und Montage von Splitterschutzvorhängen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von etwa drei Jahren (1080 Tage), bei der insgesamt bis zu 144 Vorhänge abgerufen werden können. Neben der reinen Lieferung beinhaltet der Auftrag auch Dienstleistungen wie die Anfahrt, die fachgerechte Montage sowie die spätere Demontage und Entsorgung der Vorhänge. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot gewinnt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin a) zur Lieferung von konfektionierten Splitterschutzvorhängen und b) ggf. zu Dienstleistungen, bestehend aus der Einzeldienstleistung "Anfahrt" sowie der zusammengehörigen Einzeldienstleistung "fachgerechte Montage, Demontage und Entsorgung von Splitterschutzvorhängen", gemäß der Leistungsbeschreibung. 1) Die zu liefernde Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt einhundertvierundvierzig (144) Stück (Splitterschutzvorhänge). 2) Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von sechzehn (16) Stück (Splitterschutzvorhänge). 3) Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge der Splitterschutzvorhänge hinaus. 4) Die Höchstmenge der zu leistenden Dienstleistungen der Rahmenvereinbarung beträgt einhundertvierundvierzig (144) x zusammengehörige Montage, Demontage und Entsorgung von Splitterschutzvorhängen. 5) Bzgl. der Einzeldienstleistungen hat die Auftragnehmerin keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung. 6) Die Lieferung der angebotenen Splitterschutzvorhänge und die vereinbarten Dienstleistungen können jeweils unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf gemeinsame Beauftragung. (7) Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu den Höchstmengen abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert