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Rahmenvereinbarung zur Essensverpflegung für die Landeserstaufnahmeeinrichtung Karlsruhe

Baden-Württemberg
Karlsruhe, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
Catering & VerpflegungÖffentliche DienstleistungenÖffentliche VerwaltungSoziale DiensteVerpflegungsdienstleistungenOeffentliche VerwaltungCateringFluechtlingshilfeRahmenvereinbarung
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt eine Rahmenvereinbarung für die tägliche Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in der Durlacher Allee aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Mahlzeiten für die dort untergebrachten Personen über einen festgelegten Zeitraum. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines fiktiven Angebotspreises (70 %) und eines Realisierungskonzepts (30 %).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe

VergabeHero-Einschätzung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe sucht einen Dienstleister für die tägliche Verpflegung von Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Karlsruhe. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der die Qualität des Verpflegungskonzepts sowie der Preis entscheidend für die Auftragsvergabe sind. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen und sicherstellen, dass sie keine Sanktionen im Zusammenhang mit den EU-Russland-Verordnungen verletzen. Die Abwicklung erfolgt vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Selbstreinigungsmaßnahmen bei vorliegenden Ausschlussgründen
  • Erklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsverordnung 833/2014 (Bezug zu Russland)
  • Erklärung zur Nichtzugehörigkeit zu Terrorlisten gem. EU-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 13.07.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe

Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe

CPV 55500000, 55523000, 55520000Frist 28. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    fiktiver Angebotspreis

    70%
  • quality

    Realisierungskonzept

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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