TED·317859-2026

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen über einen Lizenzpartner

Kliniken der Stadt Köln gGmbHKöln, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
~€7.4M
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
15. Mai 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH schließen eine Rahmenvereinbarung über einen Licensing Solution Partner (LSP) zur Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen mit und ohne Software Assurance sowie zugehöriger Dienstleistungen ab. Der geschätzte Jahreswert beträgt 1,6 Mio. € netto, der Höchstwert über die Vertragslaufzeit von vier Jahren liegt bei 7,4 Mio. € netto. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage bestehender Konditionenverträge des BMI mit Microsoft (MBSA und Enterprise Agreement).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH — ein kommunales Krankenhausunternehmen in Köln — vergibt eine Rahmenvereinbarung über einen Lizenzpartner (LSP) für die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen. Der Vertrag umfasst Lizenzen mit und ohne Software Assurance sowie Dienstleistungen rund um Lizenzverwaltung und -erwerb, basierend auf den zentralen Konditionenverträgen des Bundes (MBSA und Enterprise Agreement), an denen der Auftraggeber teilnahmeberechtigt ist. Über die Laufzeit von vier Jahren (drei Jahre plus ein Jahr Verlängerungsoption) kann der Auftraggeber Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 7,4 Millionen Euro netto abrufen — eine Abnahmepflicht besteht jedoch nicht. Die Vorgabe von Microsoft-Produkten ist durch die bestehende Microsoft-Softwarelandschaft des Krankenhauses sachlich gerechtfertigt.

IT ServicesSoftwareHealthcareGovernmentSoftware LicensingMicrosoft LicensesFramework AgreementPublic Sector ItHealthcare ItEnterprise SoftwareLicensing Partner
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB und § 57 VgV
  • Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder benennen und haften gesamtschuldnerisch
  • Erfüllung der Mindestanforderungen aus den Vergabeunterlagen
  • Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vergabevorschriften

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben.

CPV 48000000, 48218000Frist 15. Mai 20261460 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link