Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln für die Technische Universität München in Garching
Was wird ausgeschrieben
Die Technische Universität München schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygieneartikeln für ihre Standorte in Garching und Garching-Hochbrück aus. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Handtüchern sowie zugehörigen Spendern und Zubehör. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit dem niedrigsten Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die bedarfsgerechte Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für die Technische Universität München. Die Lieferung erfolgt an definierte Lieferorte des Auftraggebers, welche sich auf dem TUM-Campus in Garching (aktuell 16 Lieferorte) sowie in Garching-Hochbrück (aktuell 1 Lieferort) befinden.
Die Technische Universität München sucht einen Lieferanten für Hygieneartikel, um ihre Standorte auf dem Campus in Garching und in Garching-Hochbrück auszustatten. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Lieferung von Produkten wie Toilettenpapier, Papierhandtüchern, Seifen und Desinfektionsmitteln sowie die Bereitstellung der entsprechenden Spendersysteme und Reinigungsutensilien. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der die Waren bedarfsgerecht an insgesamt 17 Lieferorte geliefert werden müssen. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. -- Definition bewerteter Preis: ermittelte und ausgewiesene Wertungssumme in Anlage 11: "Leistungsverzeichnis Hygieneartikel": "Wertungssumme Netto", bestehend aus Summe der voraussichtlichen Kosten (netto) im ersten Vertragsjahr. -- Die Ermittlung der Wertungssumme erfolgt auf Basis der zum Stand der Ausschreibung seitens des Bieters angegebenen Preise sowie auf Basis der zum Stand der Ausschreibung bekannten Mengenangaben/ Kalkulationsgrundlagen in Form des geschätzten voraussichtlichen Bedarfs. Ein Rechtsanspruch auf entsprechende Abrechnung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert