Rahmenvereinbarung zur Begutachtung der Bauplanung DB InfraGO AG
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesnetzagentur schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Begutachtung der Bauplanung der DB InfraGO AG aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Bauplanungsprüfung. Das Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (neg-wo-call) wird angewendet. Die Vergabe erfolgt zu 50% nach Qualität und zu 50% nach Preis.
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Rahmenvereinbarung über die Begutachtung der Bauplanung der "DB InfraGO AG"
Die Bundesnetzagentur vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Begutachtung der Bauplanung der DB InfraGO AG. Das bedeutet, ein Dienstleister soll die Bauplanungsunterlagen der Deutschen Bahn Infrastruktur-Tochter prüfen und begutachten — also bewerten, ob die Planungen den technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können über diesen Vertrag mehrere einzelne Gutachtenaufträge abgerufen werden, ohne dass jedes Mal ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Die Vergabe erfolgt zu gleichen Teilen nach Qualität und Preis (je 50%). Aufgrund der Größe und Bedeutung der DB InfraGO AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist von einem erheblichen Auftragsvolumen auszugehen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Fachkunde und Erfahrung im Bereich Bauplanungsbegutachtung
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Eisenbahn- oder Infrastrukturbereich
- Eignung für öffentliche Aufträge gemäß Vergaberecht
- Qualifikationsnachweis für technische Prüfungen
- Fähigkeit zur Erstellung komplexer Gutachten
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe Leistungsbeschreibung i.V.m. Leistungsverzeichnis
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Leistung gem. der Besonderen Bewerbungsbedingungen
- price50%
Preis
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert