Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von Diensträdern zur Entgeltumwandlung für ihre Mitarbeitenden aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um weitere 12 Monate. Die Dienstleistung umfasst neben der Bereitstellung der Fahrräder auch Versicherungs-, Wartungs- und Serviceleistungen sowie ein Online-Portal zur Abwicklung.
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Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern für eine Laufzeit von 48 Monaten (inkl. 12- monatiger Verlängerungsoption)
Die Stadt Gelsenkirchen sucht einen Dienstleister für das Leasing von Fahrrädern, die den städtischen Mitarbeitenden zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Das Modell basiert auf einer sogenannten Entgeltumwandlung, bei der die Leasingrate direkt vom Bruttogehalt der Angestellten abgezogen wird. Der Auftrag umfasst nicht nur die Bereitstellung der Räder, sondern auch ein umfassendes Servicepaket inklusive Versicherungen, Wartung, Reparaturen und einem Online-Portal für die gesamte Abwicklung. Die Rahmenvereinbarung läuft über vier Jahre, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
- Vorlage der Nachweise gem. § 56 Abs. 2 und 4 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) in Form einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende der Leasingnehmerin zur dienstlichen und privaten Nutzung (nachfolgend: Leasinggegenstände) einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) auf der Grundlage von Einzel-Leasingverträgen zwischen Fahrradfachhändlern und Mitarbeitenden nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer sichert zu, dass das Dienstradleasingmodell mit den gesetzlichen Bestimmungen und den steuerlichen Richtlinien im Einklang steht. Der Auftragnehmer sichert zu, dass es sich bei den Leasinggegenständen ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handelt und diese den Bedingungen des TV Fahrradleasing entsprechen. Mindest- oder Höchstabnahmemengen sind nicht vorgesehen.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung