TED·481954-2026

Rahmenvereinbarung über Cloudleistungen zur digitalen Souveränität

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
IT-DienstleistungenMedienÖffentliche VerwaltungCloud InfrastrukturDigitale SouveraenitaetOeffentlicher RundfunkIt DienstleistungenRahmenvereinbarung
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Südwestrundfunk (SWR) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Cloud-Dienstleistungen aus, die auf die Erlangung digitaler Souveränität abzielen. Das Angebot richtet sich an den SWR sowie weitere berechtigte Institutionen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung.

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Rahmenvereinbarung über den Bezug von Cloudleistungen zur Erlangung der digitalen Souveränität für den SWR und weitere Bezugsberechtigte

VergabeHero-Einschätzung

Der Südwestrundfunk (SWR) sucht nach einem Partner für Cloud-Dienstleistungen, um seine digitale Souveränität zu stärken. Das bedeutet, dass der Sender seine IT-Infrastruktur unabhängiger von großen, oft internationalen Cloud-Anbietern gestalten möchte, um mehr Kontrolle über Daten und Software zu behalten. Die Rahmenvereinbarung ist nicht nur für den SWR selbst gedacht, sondern auch für weitere, noch zu benennende Bezugsberechtigte. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, wird der SWR mit potenziellen Anbietern in einen direkten Austausch treten, um die Anforderungen und Konditionen zu klären.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung über den Bezug von Cloudleistungen zur Erlangung der digitalen Souveränität für den SWR und weitere Bezugsberechtigte

Rahmenvereinbarung über den Bezug von Cloudleistungen zur Erlangung der digitalen Souveränität für den SWR und weitere Bezugsberechtigte

CPV 72268000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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