Rahmenvereinbarung über Audiometer und Notebooks inklusive Wartung
Was wird ausgeschrieben
Das Beschaffungsamt des BMI schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Audiometern und zugehörigen Notebooks sowie deren Wartung und Instandhaltung aus. Der Auftrag ist in zwei geografische Lose (West und Ost) unterteilt und hat eine Laufzeit von 1080 Tagen. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf 171.600 EUR.
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RV über den Kauf von Audiometern und passenden Notebooks inkl. Wartung und Instandhaltung
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) sucht einen Lieferanten für Audiometer und passende Notebooks. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Geräte. Die Ausschreibung ist in zwei geografische Lose unterteilt, die jeweils die westlichen und östlichen Bundesländer abdecken. Die Rahmenvereinbarung läuft über einen Zeitraum von etwa drei Jahren (1080 Tage). Bieter müssen lediglich die üblichen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und Sanktionen vorlegen, ein gesonderter Eignungsnachweis ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 oder 124 GWB
- Eigenerklärung zu Sanktionen gegen die Russische Föderation (Art. 5k VO (EU) 833/2014)
- Vollständig ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Nachweise und Erklärungen zur Eignung Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. In diesem Verfahren muss Ihre Eignung nicht nachgewiesen werden. Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Unternehmensdaten Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
Aufteilung in Lose
2 LoteMengenlos "West" für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg
Mengenlos "Ost" für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Bayern
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung