Rahmenvereinbarung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) an Verkehrsanlagen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung aus. Der Auftrag umfasst die Betreuung von Neu-, Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in Südbayern. Die Vergabe erfolgt rein preisbasiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung SiGeKo
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für ihre Niederlassung Südbayern einen Dienstleister für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, kurz SiGeKo. Diese Fachkraft stellt sicher, dass auf Baustellen an Autobahnen und Ingenieurbauwerken die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt, was bedeutet, dass der Dienstleister über einen längeren Zeitraum bei Bedarf für verschiedene Bauprojekte abgerufen wird. Da es sich um eine rein preisbasierte Vergabe handelt, ist eine effiziente Kalkulation der Stundensätze entscheidend.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung für Neu-, Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken einschließlich aller Nebenanlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird nach § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung