SAP-Beratungsleistungen für Immobilienverwaltung (Module RE-FX, FI, MM, PM, SD)
Was wird ausgeschrieben
Die Münchner Wohnen GmbH vergibt eine Rahmenvereinbarung über externe SAP-Beratungs-, Support- und Entwicklungsleistungen für ihre SAP-ECC-Systemlandschaft. Der Auftrag ist in zwei Lose gegliedert: Los 1 umfasst die Module RE-FX (Flexible Real Estate Management) und FI, Los 2 die Module MM, PM, SD und FI. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option auf maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Time & Material nach tatsächlich geleisteten Stunden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von externen Beratungs-, Support- und Entwicklungsleistungen zur Unterstützung des laufenden Betriebs der SAP-ECC-Systemlandschaft der Münchner Wohnen GmbH. Die Münchner Wohnen GmbH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt München und bewirtschaftet als eine der größten städtischen Wohnungsbaugesellschaften Deutschlands einen Bestand von rund 70.000 Wohnungen. Zur Sicherstellung des stabilen Betriebs ihrer SAP-ECC-Systemlandschaft sowie zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung werden externe SAP-Beratungsleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen vergeben: Los 1 umfasst die SAP-Module RE-FX und FI, Los 2 die Module MM, PM, SD und FI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse und Behebung von Störungen, die Unterstützung der Fachbereiche im Tagesgeschäft, die technische und fachliche Optimierung bestehender Lösungen, die Pflege und Anpassung kundeneigener Entwicklungen sowie Wissenstransfer und Dokumentation. Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Stunden gemäß den vereinbarten Stundensätzen (Time & Material).
Die Münchner Wohnen GmbH, eines der größten kommunalen Wohnungsunternehmen Deutschlands mit rund 70.000 Wohnungen, benötigt externe SAP-Beratungsleistungen zur Unterstützung und Weiterentwicklung ihrer bestehenden SAP-ECC-Systemlandschaft. Die Rahmenvereinbarung wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 deckt die Module RE-FX (Immobilienmanagement) und FI (Finanzwesen) ab, Los 2 die Module MM (Materialwirtschaft), PM (Instandhaltung), SD (Vertrieb) sowie FI. Die Leistungen umfassen die Analyse und Behebung von Störungen, die Unterstützung der Fachbereiche, technische Optimierung, Pflege kundeneigener Entwicklungen sowie Wissenstransfer. Der Vertrag läuft zwei Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um insgesamt zwei weitere Jahre; die Bezahlung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Münchner Wohnen GmbH)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis einschlägiger SAP-Beratungserfahrung mit den ausgeschriebenen Modulen
- Keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB
- Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit und Insolvenzfreiheit
- Erfahrung mit SAP-ECC-Systemlandschaften in größeren Organisationen
- Fähigkeit zur Erbringung von Support- und Entwicklungsleistungen
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im öffentlichen Sektor
- Eignung gemäß VOB/VOL für öffentliche Aufträge
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Es erfolgt kein Ausschluss einer Nachforderung.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1 umfasst externe SAP-Beratungsleistungen für die Module SAP RE-FX (Flexible Real Estate Management) und SAP FI (Financials). Im Rahmen von Los 1 wird ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Ziel ist die Sicherstellung des stabilen Betriebs, die zeitnahe Fehlerbehebung, die Optimierung bestehender Prozesse sowie die geringfügige Weiterentwicklung im Rahmen des Tagesgeschäfts. Die abrufbaren Leistungen umfassen die Bearbeitung von Incidents (Analyse und Behebung von Fehlern im Produktivbetrieb), Problemanalysen sowie die Anwenderunterstützung, Prozessoptimierungen, Customizing-Anpassungen und ABAP-Anpassungen sowie die Durchführung von Tests und die Pflege der technischen und fachlichen Dokumentation.
Los 2 umfasst externe SAP-Beratungsleistungen für die Module SAP MM (Materials Management), SAP PM (Plant Maintenance), SAP SD (Sales and Distribution) sowie SAP FI (Financials). Im Rahmen von Los 2 wird ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Ziel ist die Sicherstellung des stabilen Betriebs, die zeitnahe Fehlerbehebung, die Optimierung bestehender Prozesse sowie die geringfügige Weiterentwicklung im Rahmen des Tagesgeschäfts. Die abrufbaren Leistungen umfassen die Bearbeitung von Incidents (Analyse und Behebung von Fehlern im Produktivbetrieb), Problemanalysen sowie die Anwenderunterstützung, Prozessoptimierungen, Customizing-Anpassungen und ABAP-Anpassungen sowie die Durchführung von Tests und die Pflege der technischen und fachlichen Dokumentation.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
Für das Zuschlagskriterium werden insgesamt maximal 30 Punkte vergeben. Die im Zuschlagskriterium „Preis“ erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird der vom Bieter angegebene Stundensatz gemäß Preisblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die volle Punktzahl (30 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3,0-fachen des niedrigsten Stundensatzes. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Stundensätze erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality70%
Für das Zuschlagskriterium werden insgesamt maximal 70 Punkte vergeben. Die Bewertung der Qualität wird anhand der nachfolgenden Unterkriterien durchgeführt: 2.3.1 Antworten auf ad hoc Fragen 2.3.2 Referenz des Beraters 2.3.1 Antworten auf ad hoc Fragen Grundlage der Bewertung der Fachkompetenz des Bieters bzw. Beraters sind die Antworten auf vom Auftraggeber gestellten ad-hoc Fragen. Maximal können 50 Punkte erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 % bei einer Maximalpunktzahl von 100 Punkten. Beantwortung von ad-hoc Fragen: Der Bieter hat auf insgesamt fünf auftragsbezogene ad-hoc Fragen des Auftraggebers zu rea-gieren und seine Antworten vorzustellen. Die Fragen werden dem Bieter im Rahmen einer Videokonferenz/Vor-Ort Termin gestellt. Die Termineinladung dazu erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. Die gestellten auftragsbezogenen Fachfragen werden vom Auftraggeber vordefiniert und sind für alle Bieter identisch. Die Fragestellungen werden den Bietern erstmalig im Bietergespräch mitgeteilt. Der Bieter hat jeweils maximal 10 Minuten Zeit die Fragen zu beantworten. Der Termin wird somit insgesamt ca. 50 Minuten beanspruchen. Es werden keine weiteren Nach-fragen zu dem Angebot des Bieters gestellt und es werden auch keine Verhandlungen ge-führt. 2.3.2 Referenz des Beraters Der Bieter bzw. der für den Auftrag vorgesehene Berater hat eine (1) Referenz zu einem ver-gleichbaren Projekt nachzuweisen. Die Referenz ist unter Verwendung des beigefügten Form-blatts darzustellen und darf einen Umfang von zwei (2) DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Maximal können 20 Punkte erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 20 % bei ei-ner Maximalpunktzahl von 100 Punkten. Inhalt der Darstellung: Im Formblatt sind die folgenden Angaben zu machen: o Name und Funktion des Beraters im angebotenen Projekt o Bezeichnung des Referenzprojekts o Name des Auftraggebers des Referenzprojekts (Name, Anschrift, Ansprechpartner des Auftraggebers sind auf Verlangen der Vergabstelle vorzulegen) o Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (Art, Umfang, Besonderheiten) o Auftrags- bzw. Projektvolumen o Zeitraum der Leistungserbringung (Beginn und Abschluss) o Rolle und konkrete Aufgaben der eingesetzten Personen im Referenzprojekt o Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Vorhaben
- price30%
Für das Zuschlagskriterium werden insgesamt maximal 30 Punkte vergeben. Die im Zuschlagskriterium „Preis“ erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird der vom Bieter angegebene Stundensatz gemäß Preisblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die volle Punktzahl (30 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3,0-fachen des niedrigsten Stundensatzes. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Stundensätze erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality70%
Für das Zuschlagskriterium werden insgesamt maximal 70 Punkte vergeben. Die Bewertung der Qualität wird anhand der nachfolgenden Unterkriterien durchgeführt: 4.3.1 Antworten auf ad hoc Fragen 4.3.2 Referenz des Beraters 4.3.1 Antworten auf ad hoc Fragen Grundlage der Bewertung der Fachkompetenz des Bieters bzw. Beraters sind die Antworten auf vom Auftraggeber gestellten ad-hoc Fragen. Maximal können 50 Punkte erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 % bei einer Maximalpunktzahl von 100 Punkten. Beantwortung von ad-hoc Fragen: Der Bieter hat auf insgesamt fünf auftragsbezogene ad-hoc Fragen des Auftraggebers zu rea-gieren und seine Antworten vorzustellen. Die Fragen werden dem Bieter im Rahmen einer Videokonferenz/Vor-Ort Termin gestellt. Die Termineinladung dazu erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. Die gestellten auftragsbezogenen Fachfragen werden vom Auftraggeber vordefiniert und sind für alle Bieter identisch. Die Fragestellungen werden den Bietern erstmalig im Bietergespräch mitgeteilt. Der Bieter hat jeweils maximal 10 Minuten Zeit die Fragen zu beantworten. Der Termin wird somit insgesamt ca. 50 Minuten beanspruchen. Es werden keine weiteren Nach-fragen zu dem Angebot des Bieters gestellt und es werden auch keine Verhandlungen ge-führt. 4.3.2 Referenz des Beraters Der Bieter bzw. der für den Auftrag vorgesehene Berater hat eine (1) Referenz zu einem ver-gleichbaren Projekt nachzuweisen. Die Referenz ist unter Verwendung des beigefügten Form-blatts darzustellen und darf einen Umfang von zwei (2) DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Maximal können 20 Punkte erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 20 % bei ei-ner Maximalpunktzahl von 100 Punkten. Inhalt der Darstellung: Im Formblatt sind die folgenden Angaben zu machen: o Name und Funktion des Beraters im angebotenen Projekt o Bezeichnung des Referenzprojekts o Name des Auftraggebers des Referenzprojekts (Name, Anschrift, Ansprechpartner des Auftraggebers sind auf Verlangen der Vergabstelle vorzulegen) o Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (Art, Umfang, Besonderheiten) o Auftrags- bzw. Projektvolumen o Zeitraum der Leistungserbringung (Beginn und Abschluss) o Rolle und konkrete Aufgaben der eingesetzten Personen im Referenzprojekt o Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Vorhaben
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung