TED·496467-2026·Schließt in 32 Tagen

Rahmenvereinbarung für SAP HCM Beratungs- und Supportleistungen

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungWohnungswirtschaftSap HcmIt BeratungPersonalwesenRahmenvertragOeffentliche VerwaltungSoftware Support
Auftragswert
~€480k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Münchner Wohnen GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für SAP HCM-Dienstleistungen aus, die Beratung, Support, Entwicklung und Systempflege umfasst. Der Auftrag ist auf zwei Jahre angelegt, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Das Volumen wird auf 100 Personentage pro Jahr geschätzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungs-, Support- sowie Entwicklungs- und Programmierleistungen im Bereich SAP HCM, umfassend insbesondere die laufende Betreuung und Systempflege des SAP-HCM-Systems, die Sicherstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Zeitwirtschaft, das Customizing der Tarifstruktur sowie die Begleitung von Migrationsnacharbeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt rund 100 Personentage pro Jahr bei einem Personentag von acht Stunden. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf eine höchstens zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

VergabeHero-Einschätzung

Die Münchner Wohnen GmbH sucht einen Dienstleister für die Betreuung ihres SAP-Systems im Bereich Personalwesen (SAP HCM). Die Aufgaben umfassen die laufende Systempflege, die Unterstützung bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Zeitwirtschaft sowie Anpassungen an Tarifstrukturen. Der Vertrag läuft über zwei Jahre und kann bei Bedarf zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Insgesamt werden etwa 100 Arbeitstage pro Jahr für diese Leistungen eingeplant. Bieter müssen ihre fachliche Eignung nachweisen, wobei die Qualität der Projektleitung und der Experten bei der Auswahl stärker gewichtet wird als der Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB § 123
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB § 124
  • Vorlage von Referenzen für die Projektleitung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Es erfolgt kein Ausschluss einer Nachforderung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung SAP Beratungsleistung im Modul HCM

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungs-, Support- sowie Entwicklungs- und Programmierleistungen im Bereich SAP HCM, umfassend insbesondere die laufende Betreuung und Systempflege des SAP-HCM-Systems, die Sicherstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Zeitwirtschaft, das Customizing der Tarifstruktur sowie die Begleitung von Migrationsnacharbeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt rund 100 Personentage pro Jahr bei einem Personentag von acht Stunden. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf eine höchstens zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Sicherstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Mitarbeiter der Münchner Wohnen GmbH, einschließlich laufender Überwachung, Fehleranalyse und kurzfristiger Fehlerbehebung. Darüber hinaus sind fortlaufend Customizing-Arbeiten zur SAP-HCM-Tarifstruktur und dem Lohnartenkatalog des TVÖD erforderlich. Im Bereich der positiven Zeitwirtschaft sind Fehleranalysen und Customizing-Arbeiten durchzuführen, wobei ein besonderer Fokus auf der zeitnahen Bearbeitung dringlicher Anfragen liegt. Im Bereich der SAP-HCM-Workflows sowie der Self-Service-Funktionalitäten Employee Self-Service (ESS) und Manager Self-Service (MSS) sind Fehleranalysen, Customizing-Arbeiten und Weiterentwicklungen zu erbringen. Im Nachgang zur Migration der Gesellschaften GEWOFAG und GWG in ein gemeinsames SAP-System (2025) sind ferner weitere Anpassungsarbeiten im Rahmen der Datenmigration erforderlich. Ergänzend umfasst der Leistungsumfang die Betreuung von Schnittstellen zu Subsystemen wie der Finanzbuchhaltung sowie das zugehörige Reporting. Die Leistungen werden überwiegend remote erbracht; Vor-Ort-Einsätze am Standort München sind durchschnittlich einmal pro Woche vorgesehen und werden ohne gesondert zu vergütende Reisekosten erbracht. Bei kritischen, payrollgefährdenden Störungen ist eine Reaktionszeit von vier Stunden am selben Werktag einzuhalten; bei allgemeinen Anfragen gilt eine Reaktionszeit von zwei Werktagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine vollständige, aktuelle und revisionssichere Dokumentation aller erbrachten Leistungen, Systemkonfigurationen und Änderungen bereitzustellen.

CPV 72000000Frist 17. Aug. 2026720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Für das Zuschlagskriterium werden insgesamt maximal 30 Punkte vergeben. Die im Zuschlagskriterium „Preis“ erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird der vom Bieter angegebene Stundensatz gemäß Preisblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die volle Punktzahl (30 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Stundensatzes. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Stundensätze erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

    30%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium werden insgesamt maximal 70 Punkte vergeben. Die Bewertung der Qualität wird anhand der nachfolgenden Unterkriterien durchgeführt: 2.3.1 Referenzen der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung - Gewichtung: 10% 2.3.2 Konzept zur Implementierung - Gewichtung: 20% 2.3.3 Antworten auf ad hoc Fragen - Gewichtung: 40% Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

    70%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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