Rahmenvereinbarungen Rechtsberatungsleistungen (7 Lose)
Was wird ausgeschrieben
Die Charité Facility Management GmbH vergibt sieben Rahmenvereinbarungen für Rechtsberatungsleistungen in den Bereichen Vergaberecht (2 Lose), Zivil- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht sowie Baurecht. Jedes Los umfasst 2 Auftragnehmer mit einer Festlaufzeit von 24 Monaten und einer Verlängerungsoption um weitere 24 Monate. Die Lose 1, 2 und 4–7 haben eine Laufzeit von 1440 Tagen, Los 3 von 18000 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Charité Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité - Universitätsmedizin Berlin, schreibt sieben Rahmenvereinbarungen mit jeweils 2 Auftragnehmern über Rechtsberatungsleistungen, aufgeteilt in sieben fachlich abgegrenzte Lose, aus. Los 1: Vergabe- und Vertragsrecht Liefer- und Dienstleistungen, ausgenommen Architekten- und Ingenieurleistungen Los 2: Vergabe- und Vertragsrecht Bauleistungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen Los 3: Zivil- und Gesellschaftsrecht Los 4: Medizinrecht Los 5: Miet- und Wohnungseigentumsrecht Los 6: Arbeitsrecht Los 7: Baurecht Die Rahmenvereinbarungen haben mit Zuschlagserteilung eine Festlaufzeit von 24 Monaten und eine Verlängerungsoption um weitere 24 Monate. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Charité Facility Management GmbH, eine Tochtergesellschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin, vergibt sieben Rahmenverträge für Rechtsberatungsleistungen. Die Lose decken verschiedene Rechtsgebiete ab: Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen, Vergaberecht für Bauleistungen, Zivil- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und Baurecht. Pro Los werden zwei Auftragnehmer ausgewählt, die Verträge laufen 24 Monate mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate. Bewerber müssen die Anforderungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) erfüllen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung gemäß § 56 VgV nachzuweisen
- Anforderungen nach Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
- Referenzen im jeweiligen Rechtsgebiet
- Fachliche Qualifikation für spezifisches Rechtsgebiet
- Konzept zur Leistungsdurchführung
- Fallbeispiel zur Demonstrierung der Kompetenz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachforderungsmöglichkeiten gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
7 LoteRahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Vergabe- und Vertragsrecht Liefer-/Dienstleistungen, ausgenommen Architekten- und Ingenieurleistungen Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Vergabe- und Vertragsrecht Bauleistungen und Architekten- und Ingenieurleistungen Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Zivil- und Gesellschaftsrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Medizinrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Miet- und Wohnungseigentumsrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Arbeitsrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Baurecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Zuschlagskriterien
21 Kriterien- price30%
Preis Los 1
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Konzept Leistungsdurchführung Los 1
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Fallbeispiel Los 1
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Preis Los 2
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Konzept Leistungsdurchführung Los 2
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Fallbeispiel Los 2
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Preis Los 3
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Konzept Leistungsdurchführung Los 3
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Fallbeispiel Los 3
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Preis Los 4
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Konzept Leistungsdurchführung Los 4
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Fallbeispiel Los 4
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Preis Los 5
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Konzept Leistungsdurchführung Los 5
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Fallbeispiel Los 5
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Preis Los 6
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Konzept Leistungsdurchführung Los 6
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Fallbeispiel Los 6
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Preis Los 7
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Konzept Leistungsdurchführung Los 7
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Fallbeispiel Los 7
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung