Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Philips GmbH +3 weitere

Auftragswert

€1k

Zuschlag am

17. Okt. 2024

TED·377296-2026

Rahmenvereinbarung für Monitoring- und Telemetrie-Produkte

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 2. Juni 2026
Medizinische GeräteGesundheitswesenGesundheitswesenMedizintechnikTelemetrieGesundheitswesenRahmenvereinbarungKlinikbedarf
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die EKK plus GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Monitoring- und Telemetrie-Produkten aus. Der Auftrag richtet sich an teilnehmende Gesundheitseinrichtungen im Raum Köln. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung, bei der der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

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Beschaffung einer Rahmenvereinbarung für Produkte der Bereiche Monitoring und Telemetrie

VergabeHero-Einschätzung

Die EKK plus GmbH sucht für verschiedene angeschlossene Gesundheitseinrichtungen einen Lieferanten für medizinische Monitoring- und Telemetrie-Geräte. Diese Geräte werden zur Überwachung von Vitalparametern bei Patienten eingesetzt. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Produkte über einen festgelegten Zeitraum bei Bedarf abgerufen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Rahmenvereinbarung Monitoring und Telemetrie 2024)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung Monitoring und Telemetrie 2024

Beschaffung einer Rahmenvereinbarung für Produkte der Bereiche Monitoring und Telemetrie

CPV 33195100, 32441000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Okt. 2024
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Philips GmbH +3 weitere · €1k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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