Rahmenvereinbarung zur Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Castrop-Rauxel schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Städte Castrop-Rauxel und Datteln aus. Die Beschaffung ist in neun Fachlose unterteilt, die von Beatmungstechnik über Diagnostik bis hin zu medizinischen Gasen reichen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Castrop-Rauxel schreibt im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung medizinischen Verbrauchsmaterials für den kommunalen Rettungsdienst der Städte Castrop-Rauxel und Datteln aus.
Die Stadt Castrop-Rauxel sucht für den kommunalen Rettungsdienst in Castrop-Rauxel und Datteln einen Lieferanten für medizinisches Verbrauchsmaterial. Der Auftrag ist in neun Fachlose gegliedert, die verschiedene Bereiche abdecken, darunter Beatmungstechnik, Diagnostik, Verbandstoffe, Desinfektionsmittel, Infektionsschutzkleidung sowie medizinische Gase. Interessierte Unternehmen müssen eine Artikelvorhaltung von mindestens drei Monaten garantieren und im Krisenfall eine Anfahrt zur Rettungswache in Castrop-Rauxel innerhalb von drei Stunden sicherstellen. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einreichung aller Unterlagen gemäß Verzeichnis
- Garantie einer Artikelvorhaltung von mindestens 3 Monaten
- Maximale Anfahrtszeit von 3 Stunden zur Rettungswache Castrop-Rauxel
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
-alle in Ziffer 1 des Dokuments "Verzeichnis einzureichender Unterlagen" genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens
Aufteilung in Lose
9 LoteBei Zuschlagserteilung sind kostenfrei 30 Stück zu den unter Positionen 1.14, 1.15 und 1.16 (Beatmungsbeutel Kleinkind / Kind / Erwachsene) angebotenen Produkten passende Mehrweg-Adapter für das DEHAS QualityFlow Demandventil an die Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel zu liefern.
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.
Ein Teil der nachfolgend aufgeführten Desinfektionsmittel unterliegt den verbindlichen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörde und ist hier entsprechend gekennzeichnet. Diese behördlich fixierten Produkte bilden die Basis der hygienischen Versorgungskette. Um Wirksamkeitseinbußen und unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, wird grundsätzlich erwartet, dass alle weiteren geforderten Desinfektionsmittel sowie Reinigungs- und Hautpflegeprodukte vom selben Hersteller wie die vorgegebenen Präparate stammen. Gleichwertige und kompatible Alternativprodukte anderer Hersteller werden akzeptiert, sofern der Bieter dem Angebot Verträglichkeitszertifikate beifügt.
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.
Für dieses Fachlos gelten abweichende Bedingungen für Liefermengen und Fristen. Die Belieferung erfolgt 14-tägig in einem festen Lieferrhythmus, Wochenfeiertage verlängern bzw. verkürzen den Turnus nach vorheriger Absprache. Bei jeder Lieferung werden zugleich sämtliche vorhandene Leerbehälter abgeholt. Die festen Liefertage werden zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung abgestimmt. Der Bestandsabgleich erfolgt jeweils bei Lieferung vor Ort oder alternativ nach vorheriger Meldung des Bedarfs durch die Auftraggeberinnen. Für die Position 7.8 (Tagesmiete für 2-Liter-Druckgasbehälter für medizinischen Sauerstoff ) wird eine Anlaufzeit von drei Monaten ab Zuschlagserteilung gewährt. Erst nach Ablauf dieser drei Monate gelten die Regelungen für Lieferfristen gemäß Ordnungsziffer VII und Vorhaltung gemäß Ordnungsziffer IX der Leistungsbeschreibung.
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.
Zuschlagskriterien
27 Kriterien- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
- quality45%
Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
- quality5%
Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
- quality45%
Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
- quality5%
Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
- quality45%
Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
- quality5%
Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
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Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
- quality5%
Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
- quality45%
Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
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Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
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Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
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Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
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Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
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Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
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Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
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Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftraggeberinnen werden die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen werten. Die Bewertung erfolgt separat pro Los. Die Maximalpunktzahl, die im Rahmen der objektiven Auswertung der insgesamt drei Auswahlkriterien je Kriterium zu erreichen ist, beträgt 5 Punkte. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (erreichte Punktzahl * Gewichtung) beträgt die zu erreichende Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Kriterium Krisenvorhaltung. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet der Preis. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme je Los aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
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Der Anbieter muss eine Artikelvorhaltung von 3 Monaten garantieren. Er kann im Angebot eine längere Vorhaltedauer (je Los) für die Auftraggeberin garantieren. Eine darüberhinausgehende Vorhaltung wird gesondert wie nachfolgend bepunktet: Vorhaltegarantie in Monaten = Punkte unter 3 Monaten = Ausschluss ab 3 Monate = 0 Punkte ab 5 Monate = 1 Punkte ab 7 Monate = 2 Punkte ab 9 Monate = 3 Punkte ab 12 Monate = 4 Punkte ab 15 Monate = 5 Punkte
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Eine gute Erreichbarkeit ist für den Krisenfall hilfreich. Die Anfahrt von der im Angebot angegebenen Stelle zur Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf daher nicht länger als 3 Stunden dauern. Eine kürzere Anfahrt wird daher gesondert bepunktet. Diese wird anhand der Entfernung des Abholpunktes zur genannten Adresse geprüft und wie folgt bewertet: Anfahrtswegdauer = Punkte Ab 180 Minuten = Ausschluss Bis 180 Minuten = 0 Bis 150 Minuten = 1 Bis 120 Minuten = 2 Bis 90 Minuten = 3 Bis 60 Minuten = 4 Bis 30 Minuten = 5 Die Zeit wird anhand des Routenplaners von Google-Maps ermittelt.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung