Rahmenvereinbarung für die Jahresabschlussprüfung 2027 bis 2031
Was wird ausgeschrieben
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) schreibt die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse sowie der ihrer Tochtergesellschaften für den Zeitraum 2027 bis 2031 aus. Der Auftrag umfasst neben der klassischen Abschlussprüfung auch sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt fünf Jahre.
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Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2027 bis 2031 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz sowie ihrer Tochtergesellschaften.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sucht einen Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse und der ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Neben der gesetzlichen Abschlussprüfung sind auch weitere zulässige Beratungs- und Prüfungsleistungen Teil des Auftrags. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Bei der Auswahl des Anbieters liegt der Fokus mit einer Gewichtung von 70 Prozent auf der Qualität des Konzepts, während der Preis zu 30 Prozent in die Bewertung einfließt.
Aufteilung in Lose
1 LotAbschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums (ZK) "Preis" fließen die vom Bieter gemachten Angaben im Preisblatt gem. "C10 Preisblatt" der Vergabeunterlagen ein (PA = Preis des zu bewertenden Angebots). Hierzu wird zunächst der niedrigste Bewertungspreis (PN) ermittelt. Das preiswerteste Angebot erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote werden im Verhältnis zum preiswertesten Angebot referenziert.
- quality70%
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität" fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "C11 Wertungsmatrix Qualität" gem. Vergabeunterlagen ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet, jeweils multipliziert mit dem individuellen Gewichtungsfaktor. In Summe können maximal 70 Punkte erreicht werden. Das Zuschlagskriterium untergliedert sich wie folgt: - Fachliche Kompetenz des angebotenen Prüfungsteams (10 Punkte) - Verfügbarkeit und Kapazität des angebotenen Prüfungsteams (5 Punkte) - Fluktuationsrate der Prüfer (2,5 Punkte) - Reaktion auf Veränderung des Leistungsumfanges (a: personell, b:fachlich) (5 Punkte) - Darstellung der Herangehensweise an die Prüfung der ISB (10 Punkte) - Darstellung der Herangehensweise an die Prüfung der Tochtergesellschaften (7,5 Punkte) - Darstellung der Mitwirkungsleistungen des AG und anderer Dienstleister (2,5 Punkte) - Darstellung Verständnis des Auftrages (10 Punkte) - Allgemeiner Eindruck sowie Schlüssigkeit der Präsentation (2,5 Punkte) - Genaue und richtige Beantwortung der Fragen und fachlichen Anforderungen (10 Punkte) - Präsentationsunterlagen (5 Punkte)
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung