Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Installation von Industrieservern

Was wird ausgeschrieben
Das Land Baden-Württemberg schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, den Vor-Ort-Support sowie Roll-Out- und Roll-In-Leistungen für Industrieserver aus. Die Server werden in drei verschiedenen Leistungsklassen beschafft und an verschiedenen Dienststellen des Landes installiert. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 720 Tage.
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von robusten, standardisierten und marktüblichen Industrie-Servern mit einer Hardwaregarantie inkl. Vor-Ort-Support sowie die Roll-Out Leistung und Roll-In Leistung für diese Server an den Dienststellen des Landes Baden-Württemberg.
Die IT Baden-Württemberg sucht einen Partner für die Bereitstellung und Wartung von Industrieservern. Dabei geht es nicht nur um die Hardware selbst, sondern auch um den sogenannten Roll-Out, also die Inbetriebnahme vor Ort, sowie den Roll-In, also den Austausch oder die Rückführung alter Geräte. Die Server werden in drei Leistungsklassen unterteilt, um unterschiedliche Anforderungen der Dienststellen abzudecken. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren und umfasst neben der Hardware auch eine Vor-Ort-Garantie.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von robusten, standardisierten und marktüblichen Industrie-Servern mit einer Hardwaregarantie inkl. Vor-Ort-Support sowie die Roll-Out Leistung, Roll-In Leistung für diese Server an den Dienststellen des Landes Baden-Württemberg und in Sonderfällen auch an weiteren Standorten in Deutschland. Beschafft werden Server in drei Leistungsklassen: Serverhardware Standard, Serverhardware Performance (Version 1HE) und Serverhardware Performance (Version 2HE). Bereits in der ersten Woche nach Zuschlag müssen zur Vorbereitung der Pilotinstallation 3 x Server Performance (davon 1 x 1HE und 2 x 2HE), 2 x Server Standard und 2 x Server Portable mit den dazugehörigen Netzwerkkarten geliefert werden. Spätestens am zehnten Arbeitstag nach Zuschlagserteilung muss die Anlieferung erfolgen. Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Leistung besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die geschätzten Mengen sind dem Preisblatt zu entnehmen. Diese geben die voraussichtlichen Abnahmemengen wieder. Die Auftraggeberin kann in der Vertragslaufzeit weitere Server (bis zum zweifachen Wert der geschätzten Abnahmemenge) inkl. Dienstleistungen über den in der geschätzten Abnahmemenge hinausgehenden Bedarf abrufen. Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme des geschätzten Auftragsvolumen besteht nicht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.300.000,00 EUR netto; 2.737.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung