Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygienepapier und Hygieneartikeln

Was wird ausgeschrieben
Die Freie Universität Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Versorgung ihrer Einrichtungen mit Hygienepapieren und Hygieneartikeln aus. Ziel ist eine wirtschaftliche und nachhaltige Belieferung über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Hygienepapier und Hygieneartikeln.
Die Freie Universität Berlin sucht einen Lieferanten für Hygienepapier und verschiedene Hygieneartikel, um den Bedarf ihrer Standorte sicherzustellen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, die den Rahmen für künftige Einzelbestellungen festlegt und dabei besonders auf eine nachhaltige und zuverlässige Versorgung achtet. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu gleichen Teilen basierend auf dem Preis und der Qualität, wobei Faktoren wie Liefertreue und Versorgungssicherheit eine zentrale Rolle spielen. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen und dies in der Regel durch Eigenerklärungen belegen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
- Abgabe von Eigenerklärungen zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. siehe oben Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Belieferung der Bedarfsstellen der FU Berlin mit Hygienepapieren und Hygieneartikeln mit dem Ziel einer wirtschaftlichen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Versorgung der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit. Diese Rahmenvereinbarung regelt die grundsätzlichen Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der AG und des AN für das Rahmenvereinbarungsverhältnis sowie für die zu schließenden Einzelaufträge. Die Bestimmungen der abzuschließenden Rahmenvereinbarung gelten auch nach Beendigung für die abgeschlossenen Einzelabrufe weiter. Für die FU Berlin und die Kooperationsplattform (KöR) werden die Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung über eine Abrufbestellung aus dem FU-eigenen eProcurementsystem ausgelöst. Das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt über die gesamte Laufzeit höchstens 950.000,00 € netto. Nach Erreichen dieser Summe endet die Vereinbarung automatisch.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Liefer- und Versorgungssicherheit Vertrags- und Liefertreue
- price50%
Artikelpreise
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung