Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Existenzgründer im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Was wird ausgeschrieben
Die Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH sucht externe Dienstleister für Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Projekts 'Gründen in Brandenburg'. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Gruppenformate für Gründer sowie individuelle Einzelberatungen in der Vorgründungsphase. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 31. Oktober 2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH (kurz TGZPM) ist gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 "Gründen in Brandenburg" vom 28.Juni 2022 durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen Projektträger für das mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Land Brandenburg geförderte Projekt "Gründen in Brandenburg (GiB) für den Landkreis Potsdam-Mittelmark". (kurz GiB PM) Die Geltungsdauer der Projektträgerschaft bezieht sich auf die zweite Runde der Förderperiode bis zum 31.10.2028. Das regionale Projekt zielt darauf ab, die Unterstützung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens und somit die Förderung erfolgreicher Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Dies wirkt positiv auf den Erhalt und die Steigerung von Beschäftigung und fördert die Wettbewerbsfähigkeit im Land Brandenburg. Für die Durchführung der Leistungen werden externe Lestungserbringende gesucht.
Das Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark sucht Unterstützung für das Förderprojekt 'Gründen in Brandenburg'. Dabei geht es um die fachliche Begleitung von Menschen, die sich selbstständig machen wollen oder eine Unternehmensnachfolge planen. Der Auftrag ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Los 1 umfasst Gruppen-Workshops zu Gründungsthemen, während Los 2 individuelle Einzelcoachings für angehende Gründer beinhaltet. Die Leistungen werden durch EU-Mittel und das Land Brandenburg finanziert und laufen bis Ende Oktober 2028.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Inhalte der "Gründung 2Go" Gruppenmaßnahmen orientieren sich in den einzelnen Formaten (Basic, Compact & DC) an den Bedarfen und Gründungsvorhaben. Ziel ist die Vermittlung von Grundlagen, Verschaffung eines Überblicks über den Gründungsprozess, die Entwicklung und der Ausbau der Gründungsideen, die Feststellung der Eignung der Teilnehmenden sowie die Weiterentwicklung der Gründungsideen. Je nach Format soll in der Gruppe zusammen mit den Teilnehmenden die Idee geprüft, weiterentwickelt, die Motivation, Kreativität und Zielstrebigkeit gesteigert sowie eine SWOT Analyse durchgeführt werden, um daraufhin weiterführende Handlungsempfehlungen zu identifizieren, weitere Wege aufzuzeigen oder auch von einer Gründung abzuraten. Der Grundcharakter der jeweiligen 2 Go-Formate ist dabei wie folgt zu verstehen: - "Gründung 2 GO-Basic" (1 Tag). Innerhalb eines Tages soll der Gründungsfahrplan in groben Zügen im Team ausgearbeitet werden. Diese Maßnahme wird in einer Gruppe (2 bis 8 Personen) durchgeführt und hat einen Orientierungscharakter. Sie ist für Gründungswillige mit einer fortgeschrittenen Gründungsidee sowie einschlägigen kaufmännischen Voraussetzungen geeignet. Dieses Format wird von einem/ einer qualifizierten Berater:in an einem der Standorte der TGZPM durchgeführt. Die Möglichkeit der persönliche Teilnahme- oder digitale Zuschaltmöglichkeit der Gründungswilligen sind gegeben (Diese Option gilt für alle "Gründung 2 GO" Formate.). - "Gründung 2 GO Compact" (2 Tage). Gründungswillige, die kaufmännische Unterstützung für ihr Gründungsvorhaben benötigen, können ihr Basiswissen anhand ausgewählter praktischer Übungen vertiefen. Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt in der Informations- und Wissensvermittlung und findet ebenfalls als Gruppenveranstaltung (2 bis 8), sowohl vor Ort als auch digital, statt. - "Gründung 2 GO DC" (3-4 Tage). Dieses Format orientiert sich am bewährten Format "Development-Center". Im Vordergrund stehen gestaltende und entwickelnde Tätigkeiten, die die kreative Entwicklung der Geschäftsidee, der Unternehmer-Persönlichkeit sowie des Unternehmer-Geistes im Fokus haben. Ein derartiges Format wird bereits ab 3 Personen möglich sein. Die durchführenden Trainer eines DC's müssen anhand der spezifischen Aufgabenstellung in ihrer Kombination über psychologisches/(sozial-) pädagogisches und kaufmännisch/betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen sowie Sicherheit im Umgang mit Fragen des Gender Mainstreaming und der Chancengleichheit verfügen. Der regelmäßige Durchführungsort und die Art der Durchführung wird vom Projektträger im Landkreis festgelegt und mit den Auftragnehmern im Einzelfall abgestimmt. Dies meint den Ort und die Art der Durchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die GiB 2GO Gruppenmaßnahmen finden regelmäßig statt. Insgesamt sollen im Vergabezeitraum: - 14 Veranstaltungen im Format "Gründung 2 GO-Basic" (1 Tag) - 11 Veranstaltungen im Format "Gründung 2 GO-Compact" (2 Tage) - 6 Veranstaltungen im Format "Development-Center (3 Tage mit 2 Berater/innen) - 3 Veranstaltungen im Format "Development-Center (4 Tage mit 2 Berater/innen) stattfinden. Es wird ein geschätztes gesamtes Auftragsvolumen für dieses Los 1 i.H.v. von bis zu 91.280,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Für den Durchführungszeitraum wird von bis zu 32 Tagewerken per vollem Geschäftsjahr zur Durchführung der Gründung 2Go Formate ausgegangen, die jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner der Gruppenmaßnahmen vergeben werden. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Dabei liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze für das Land Brandenburg zugrunde. Im Rahmen der aktuellen Marktanalyse wurde festgestellt, dass diese Erfahrungen der vergangenen Förderperioden weiterhin einen validen Anhaltspunkt für eine wirtschaftliche und auskömmliche Kalkulation im spezifischen Leis-tungssegment darstellen. Des weiteren unterliegen die Annahmen Recherchen zu Beratersätzen in vergleichbaren Programmen (z. B. Förderung unternehmerischen Know hows BAFA sowie AVGS Coaching). Die vorgenannte Herleitung dient ausschließlich der internen Kostenschätzung und der Sicherstellung der Budgetverfügbarkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Preisvorgabe oder eine Honorarobergrenze. Den Bietern steht es frei, ihre Preise auf Basis ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ihrer spezifischen Kostenstruktur und der geforderten Qualifikationen des Personals eigenverantwortlich zu gestalten. Die Bieter haben dabei sicherzustellen, dass die angebotenen Preise eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit max.15 Bietern abgeschlossen. Partner werden die 15 Bieter, die die 15 wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. Die dargestellten 2Go Formate werden jeweils einzeln sowie ausschließlich an die RV-Partner des Loses 1 vergeben. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben. Bitte beachten Sie: Es kann nur auf das gesamte Los geboten werden. Eine Bewerbung auf Einzelkategorien innerhalb der "Gründung 2 Go Formate" (Los 1) ist ausgeschlossen.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase erfolgt entsprechend des individuell festgestellten und im Gründerfahrplan dokumentierten Bedarfes eines Teilnehmenden. Die wesentlichen Beratungsinhalte sind daher definiert durch die jeweiligen Anforderungen an das spezifische Gründungsvorhaben und unterscheiden sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Durchführung dieser individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen werden mehrere externe Leistungserbringer gesucht, die über eine diesem Los entsprechende Rahmenvereinbarung gebunden werden. a) Aufgabe Folgende Leistungen werden von den externen Leistungserbringern erwartet, die sich in folgende Bereiche einteilen lassen: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftliche Leistungen - Markt- und branchenspezifische Leistungen - Persönliche unternehmerische Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit. Darüber hinaus werden von den externen Leistungserbringern noch weitere aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmende Leistungen erwartet. (siehe Leistungsbeschreibung) Es handelt sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Aufgabenlistung. Die einzelne Aufgabenstellung ist abhängig von den individuellen Bedarfen eines Teilnehmers und wird nach Maßgabe von Gründerfahrplänen (kurz GFP) in Einzelverträgen festgelegt. Die Aufgabenstellung kann sich zudem in Abhängigkeit des individuellen Prozesses verändern. Die Dokumentation der individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen über ein vom Projektträger vorgegebenes Formular, in dem jede Beratungseinheit mit Durchführungsort, Leistungsdatum, Zeitumfang und stichwortartiger Wiedergabe des in dieser Beratungseinheit bearbeiteten Inhalts kurz skizziert wird. Jede Beratungseinheit muss vom Anbieter und dem Teilnehmer im Original unterschrieben werden. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der erbrachten individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen über einen schriftlichen und vom Anbieter und Teilnehmer im Original unterschriebenen Beratungsbericht. (Anforderungen an den Bericht siehe Leistungsbeschreibung) b) Ergänzende Rahmenbedingungen Individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen vor Unternehmensgründung bieten eine Unterstützung bei der Klärung und Umsetzung konkreter Ziele und sind eine Kombination aus individueller spezifischer Beratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt wie bereits erwähnt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 30 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben. Die Dauer einer Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen eines Teilnehmers und Vorgaben des Auftraggebers. Es wird von einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 15 Zeitstunden pro Teilnehmer ausgegangen. Der tatsächliche Umfang ist abhängig vom konkreten Einzelfall und wird in den Einzelverträgen festgelegt. Die Leistungserbringung hat zwingend vor der formalen Realisierung einer Existenzgründung durch die Anmeldung des Gewerbes bzw. dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Beratungsstunden, die nach einer formalen Gründung geleistet werden, können nicht abgerechnet werden und sind zu erstatten. Der regelmäßige Ort der Leistungserbringung wird nach Absprache im Landkreis PM festgelegt und ist individuell zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer abzustimmen. Über die Art der Leistungsdurchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridcoaching entscheidet der Anbieter in Abstimmung mit dem Teilnehmer. Die Nutzung digitaler Methoden ist ausdrücklich erwünscht. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die abzuschließenden Einzelverträge beinhalten zudem eine Beschreibung der Durchführungszeit, des Durchführungsortes, der Durchführungsart, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dokumentationen sowie der Vergütung der Leistungen. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 70 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Es wird ein geschätztes Auftragsvolumen für dieses Los 2 in Höhe von bis zu 224.580,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Gleichzeitig liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze zu Grunde. (siehe Leistungsbeschreibung)
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
Der Preis wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots mit einer Gewichtung von 30 % berücksichtigt. Bewertet wird der angebotene Bruttopreis des jeweiligen Angebots je Los. Grundlage der Preisbewertung ist der im Angebot angegebene Gesamtpreis unter Berücksichtigung aller im Leistungsumfang vorgesehenen Leistungen, einschließlich sämtlicher Neben- und Zusatzkosten. Die Preisbewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Diese Methode stellt sicher, dass die Preisbewertung transparent, rechnerisch nachvollziehbar und diskriminierungsfrei erfolgt. Das preislich günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zu diesem niedrigsten Angebotspreis proportional geringer bewertet. Die Berechnung der Preiskennzahl (P) erfolgt nach folgender Formel: P = (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis) × 30 Der niedrigste Angebotspreis erhält somit 30 Punkte. Angebote mit höheren Preisen erhalten entsprechend weniger Punkte. Die Berechnung erfolgt ausschließlich rechnerisch und ohne Ermessensspielräume. Rundungen erfolgen auf zwei Nachkommastellen. Die ermittelte Preiskennzahl (P) fließt gemeinsam mit der Leistungskennzahl (Qualität des Angebots) in die Gesamtwertungskennzahl ein. Die Gesamtwertungskennzahl ergibt sich aus der Summe der Leistungskennzahl und der Preiskennzahl. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der höchsten Gesamtwertungskennzahl. Die Preisbewertung erfolgt unabhängig von der Eignungsprüfung. Persönliche Qualifikationen, Erfahrungen oder Kompetenzen der Beraterinnen und Berater werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" nicht berücksichtigt. Nachträgliche Anpassungen der Bewertungslogik oder Gewichtung sind ausgeschlossen. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
- quality70%
Die Qualität des Angebots wird als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 70 % berücksichtigt. Bewertet wird das mit dem Angebot eingereichte Konzept zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen. Somit sind Detailtiefe, Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit des Konzeptes maßgeblich für die jeweilige Bewertung. Die Konzeptbewertung erfolgt getrennt nach Los 1 (Durchführung von GiB-2GO-Gruppenformaten) und Los 2 (Durchführung von Einzelberatungen) anhand der jeweils festgelegten Qualitätskriterien. Unterkriterien - Los 1: GiB-2GO-Gruppenformate Die Qualität des Konzepts für Los 1 wird anhand folgender Unterkriterien bewertet: Qualität des Beratungs- und Umsetzungsansatzes für Gruppenformate (40 % - Schlüssigkeit, Struktur und Zielorientierung des Konzepts für die vorgesehenen Gruppenformate.) Methodische Ausgestaltung und didaktisches Konzept der Gruppenarbeit (30 % - Qualität der dargestellten Gruppen-, Moderations- und Lernmethoden sowie Aktivierung der Teilnehmenden.) Organisation, Ablaufplanung und Dokumentation der Gruppenformate (20 % - Umsetzbarkeit, Zeit- und Ablaufplanung, Organisation der Formate sowie vorgesehene Ergebnis- und Teilnehmendendokumentation.) Berücksichtigung der ESF+-Querschnittsziele (10 % - Nachvollziehbare Integration von Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit.) Unterkriterien - Los 2: Einzelberatungen Die Qualität des Konzepts für Los 2 wird anhand folgender Unterkriterien bewertet: Qualität des individuellen Beratungs- und Umsetzungsansatzes (40 % - Struktur, Logik und Zielorientierung des angebotenen Beratungsprozesses für Gründungswillige.) Methodische Ausgestaltung der Einzelberatung (30 % - Qualität und Angemessenheit der dargestellten Methoden, Instrumente und Arbeitsweisen.) Organisation, Ablauf und Dokumentation der Einzelberatung (20 % - Umsetzbarkeit, zeitliche Struktur, Dokumentations- und Abrechnungsfähigkeit der Beratung.) Berücksichtigung der ESF+-Querschnittsziele (10 % - Konzeptionelle Integration von Gleichstellung, Nachhaltigkeit und Nichtdiskriminierung.) Punkteskala für die Bewertung des Konzepts Je Unterkriterium können 0 bis 5 Punkte vergeben werden: 5 Punkte: Anforderungen vollständig und überzeugend erfüllt 4 Punkte: Anforderungen gut erfüllt 3 Punkte: Anforderungen ausreichend erfüllt 2 Punkte: Anforderungen nur teilweise erfüllt 1 Punkt: Anforderungen nur mangelhaft erfüllt 0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Angebotsinhalts. Wird ein Angebot in der Konzeptbewertung insgesamt mit 0 Punkten bewertet, kann hierauf kein Zuschlag erteilt werden. Berechnung der Leistungskennzahl Die aus der Konzeptbewertung resultierende Leistungspunktzahl wird nach der erweiterten Richtwertmethode in eine Leistungskennzahl (L) überführt. Die Leistungskennzahl fließt mit einem Gewicht von 70 % in die Gesamtwertungskennzahl ein.
- price30%
Der Preis wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots mit einer Gewichtung von 30 % berücksichtigt. Bewertet wird der angebotene Bruttopreis des jeweiligen Angebots je Los. Grundlage der Preisbewertung ist der im Angebot angegebene Gesamtpreis unter Berücksichtigung aller im Leistungsumfang vorgesehenen Leistungen, einschließlich sämtlicher Neben- und Zusatzkosten. Die Preisbewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Diese Methode stellt sicher, dass die Preisbewertung transparent, rechnerisch nachvollziehbar und diskriminierungsfrei erfolgt. Das preislich günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zu diesem niedrigsten Angebotspreis proportional geringer bewertet. Die Berechnung der Preiskennzahl (P) erfolgt nach folgender Formel: P = (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis) × 30 Der niedrigste Angebotspreis erhält somit 30 Punkte. Angebote mit höheren Preisen erhalten entsprechend weniger Punkte. Die Berechnung erfolgt ausschließlich rechnerisch und ohne Ermessensspielräume. Rundungen erfolgen auf zwei Nachkommastellen. Die ermittelte Preiskennzahl (P) fließt gemeinsam mit der Leistungskennzahl (Qualität des Angebots) in die Gesamtwertungskennzahl ein. Die Gesamtwertungskennzahl ergibt sich aus der Summe der Leistungskennzahl und der Preiskennzahl. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der höchsten Gesamtwertungskennzahl. Die Preisbewertung erfolgt unabhängig von der Eignungsprüfung. Persönliche Qualifikationen, Erfahrungen oder Kompetenzen der Beraterinnen und Berater werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" nicht berücksichtigt. Nachträgliche Anpassungen der Bewertungslogik oder Gewichtung sind ausgeschlossen. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
- quality70%
Die Qualität des Angebots wird als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 70 % berücksichtigt. Bewertet wird das mit dem Angebot eingereichte Konzept zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen. Somit sind Detailtiefe, Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit des Konzeptes maßgeblich für die jeweilige Bewertung. Die Konzeptbewertung erfolgt getrennt nach Los 1 (Durchführung von GiB-2GO-Gruppenformaten) und Los 2 (Durchführung von Einzelberatungen) anhand der jeweils festgelegten Qualitätskriterien. Unterkriterien - Los 1: GiB-2GO-Gruppenformate Die Qualität des Konzepts für Los 1 wird anhand folgender Unterkriterien bewertet: Qualität des Beratungs- und Umsetzungsansatzes für Gruppenformate (40 % - Schlüssigkeit, Struktur und Zielorientierung des Konzepts für die vorgesehenen Gruppenformate.) Methodische Ausgestaltung und didaktisches Konzept der Gruppenarbeit (30 % - Qualität der dargestellten Gruppen-, Moderations- und Lernmethoden sowie Aktivierung der Teilnehmenden.) Organisation, Ablaufplanung und Dokumentation der Gruppenformate (20 % - Umsetzbarkeit, Zeit- und Ablaufplanung, Organisation der Formate sowie vorgesehene Ergebnis- und Teilnehmendendokumentation.) Berücksichtigung der ESF+-Querschnittsziele (10 % - Nachvollziehbare Integration von Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit.) Unterkriterien - Los 2: Einzelberatungen Die Qualität des Konzepts für Los 2 wird anhand folgender Unterkriterien bewertet: Qualität des individuellen Beratungs- und Umsetzungsansatzes (40 % - Struktur, Logik und Zielorientierung des angebotenen Beratungsprozesses für Gründungswillige.) Methodische Ausgestaltung der Einzelberatung (30 % - Qualität und Angemessenheit der dargestellten Methoden, Instrumente und Arbeitsweisen.) Organisation, Ablauf und Dokumentation der Einzelberatung (20 % - Umsetzbarkeit, zeitliche Struktur, Dokumentations- und Abrechnungsfähigkeit der Beratung.) Berücksichtigung der ESF+-Querschnittsziele (10 % - Konzeptionelle Integration von Gleichstellung, Nachhaltigkeit und Nichtdiskriminierung.) Punkteskala für die Bewertung des Konzepts Je Unterkriterium können 0 bis 5 Punkte vergeben werden: 5 Punkte: Anforderungen vollständig und überzeugend erfüllt 4 Punkte: Anforderungen gut erfüllt 3 Punkte: Anforderungen ausreichend erfüllt 2 Punkte: Anforderungen nur teilweise erfüllt 1 Punkt: Anforderungen nur mangelhaft erfüllt 0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Angebotsinhalts. Wird ein Angebot in der Konzeptbewertung insgesamt mit 0 Punkten bewertet, kann hierauf kein Zuschlag erteilt werden. Berechnung der Leistungskennzahl Die aus der Konzeptbewertung resultierende Leistungspunktzahl wird nach der erweiterten Richtwertmethode in eine Leistungskennzahl (L) überführt. Die Leistungskennzahl fließt mit einem Gewicht von 70 % in die Gesamtwertungskennzahl ein.
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert