TED·416110-2026·Schließt in 23 Tagen

Rahmenvereinbarung für Veranstaltungstechnik

Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Juli 2026
23 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Museum für Naturkunde Berlin sucht einen Technikpartner für die Betreuung von Veranstaltungen. Der Auftrag umfasst den Auf- und Abbau sowie den Betrieb der Veranstaltungstechnik über einen Zeitraum von 720 Tagen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des technischen Betriebs bei verschiedenen Events.

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Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Technikpartner für den Auf- und Abbau sowie den Betrieb bzw. die Betreuung von Veranstaltungstechnik für das Museum für Naturkunde Berlin gesucht.

VergabeHero-Einschätzung

Das Museum für Naturkunde in Berlin schreibt einen Rahmenvertrag für einen professionellen Technikpartner aus. Dieser Partner übernimmt den Auf- und Abbau sowie die technische Betreuung bei Veranstaltungen im Museum. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 720 Tage, also etwa zwei Jahre. Ziel ist es, einen zuverlässigen Dienstleister für den laufenden Veranstaltungsbetrieb zu finden, der flexibel auf die Anforderungen des Museums reagieren kann.

VeranstaltungsdienstleistungenIT- und MedientechnikWissenschaft und ForschungKultur und MuseenVeranstaltungstechnikRahmenvereinbarungMuseumDienstleistungenBerlin
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Technikpartner für den Auf- und Abbau sowie den Betrieb bzw. die Betreuung von Veranstaltungstechnik für das Museum für Naturkunde Berlin gesucht.

CPV 79952000Frist 20. Juli 2026720 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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