Rahmenvereinbarung für Schülertransporte zu Sportstätten im Main-Kinzig-Kreis
Was wird ausgeschrieben
Der Main-Kinzig-Kreis schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Beförderung von Schülern zwischen Schulen und Sportstätten aus. Es handelt sich um sogenannte Querverkehre, die bei Bedarf über Einzelaufträge abgerufen werden. Die Vergabe erfolgt an mehrere Verkehrsunternehmen, wobei kein Anspruch auf eine Mindestbeauftragung besteht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern für Querverkehre zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung für einzelne Leistungen besteht nicht.
Der Main-Kinzig-Kreis sucht mehrere Verkehrsunternehmen für den Transport von Schülern zu Schwimm- und Sportstätten. Dabei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der der Kreis bei Bedarf einzelne Fahrtenpaare – also Hin- und Rückfahrten – bei den ausgewählten Partnern anfragt. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Anbietern handelt, gibt es keine Garantie für ein bestimmtes Auftragsvolumen. Interessierte Unternehmen müssen lediglich bestätigen, dass keine Ausschlussgründe wie etwa schwere Verfehlungen vorliegen.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Beförderung von Schüler/innen für "Querverkehre" zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare, jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Betriebslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit einzelnen Leistungen besteht nicht.
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung