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Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen

SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin, GermanyVeröffentlicht 15. Mai 2026
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Juni 2026
18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die SIS Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen aus. Der Auftrag umfasst die postalische Versorgung für kommunale Verwaltungen in der Region Schwerin und Ludwigslust-Parchim. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung Postdienstleistung

VergabeHero-Einschätzung

Die SIS Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH sucht einen Dienstleister für die Abwicklung von Postdienstleistungen. Diese Leistungen werden für die Landeshauptstadt Schwerin, den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie weitere kommunale Verwaltungen benötigt, die ihre IT- und Serviceprozesse an den kommunalen Verbund aus KSM und SIS ausgelagert haben. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt und läuft über einen Zeitraum von 1440 Tagen, also knapp vier Jahre. Bieter müssen dabei insbesondere die strengen Anforderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen, die unter anderem Mindestlöhne und die Einhaltung von Branchentarifverträgen sicherstellen.

Post- und KurierdiensteÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenPostdienstleistungenRahmenvereinbarungOeffentliche VerwaltungLogistikMecklenburg Vorpommern
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 13 TVgG M-V
  • Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen und Branchentarifverträgen gemäß § 6 TVgG M-V
  • Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn gemäß § 8 TVgG M-V
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (VO 2022/576)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung

Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen.

CPV 64112000Frist 16. Juni 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link