Rahmenvereinbarung für Payment-Service-Provider-Dienstleistungen zur Zahlungsabwicklung im ÖPNV
Was wird ausgeschrieben
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund schreibt die Dienstleistungen eines Payment Service Providers für die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über digitale Vertriebskanäle aus. Die Rahmenvereinbarung umfasst zudem die Leistungen eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers für verschiedene Verkehrsunternehmen und den Vertriebsdienstleister rms GmbH. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1440 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sucht einen Dienstleister für die Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen bei Ticketkäufen über digitale Kanäle. Der beauftragte Payment Service Provider übernimmt dabei auch die Aufgaben eines Kreditkarten-Acquirers (der die Kartenzahlungen technisch abwickelt) und eines Factorers (der Forderungen aus den Ticketverkäufen ankauft). Die Leistungen stehen nicht nur dem RMV, sondern auch dem Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) sowie weiteren Verkehrsunternehmen und der rms GmbH zur Verfügung. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Vorlage Formular B 1.1 (Eigenerklärung)
- Vorlage Formular B 5.2 bei Bewerbergemeinschaften oder Einbeziehung Dritter
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bieter erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1.1 der Vergabeunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied im Formular B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price80%
Wertungspreis
- quality20%
Qualität
Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung