TED·518128-2026·Schließt in 29 Tagen

Rahmenvereinbarung für ordnungsbehördliche Bestattungen

Niedersachsen
Oldenburg, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBestattungsdienstleistungenOeffentliche VerwaltungRahmenvereinbarungKommunale Dienstleistungen
Auftragswert
€700k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Oldenburg schreibt die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen für einen Zeitraum von zwei Jahren aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Fälle, in denen keine Angehörigen für die Bestattung sorgen können. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf 700.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Oldenburg sucht einen Dienstleister für die Durchführung sogenannter ordnungsbehördlicher Bestattungen. Das bedeutet, die Stadt beauftragt ein Bestattungsunternehmen für Fälle, in denen Verstorbene keine Angehörigen haben oder niemand für die Bestattung aufkommt. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt. Der geschätzte Gesamtwert für diesen Zeitraum beträgt 700.000 Euro, wobei der Zuschlag rein über den Preis entschieden wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
  • Beachtung der Vorgaben gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.

CPV 98371000Frist 24. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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