Rahmenvereinbarung für ökonomische und rechtliche Beratungsleistungen zur Industriepolitik

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht externe Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Abteilung IV (Industriepolitik). Der Auftrag ist in zwei Fachlose unterteilt: ökonomische Beratung und Rechtsberatung. Die Leistungen umfassen die kurzfristige Bereitstellung von Fachexpertise für komplexe regulatorische und wettbewerbliche Fragestellungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Abteilung IV des BMWE benötigt bei ihrer industriepolitischen Arbeit Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Dienstleistern, die nach den beiden Fachlosen „Ökonomische Beratung“ und „Rechtsberatung“ unterteilt in den unterschiedlichen Themenbereichen der Abteilung IV kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau ihre Fachexpertise anbieten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) schreibt Beratungsleistungen aus, um seine Abteilung für Industriepolitik bei komplexen Aufgaben zu unterstützen. Die Ausschreibung ist in zwei Fachlose gegliedert: Los 1 deckt ökonomische Beratungsleistungen ab, etwa für Förderkonzepte oder Analysen in Sektoren wie Automobil und Chemie. Los 2 umfasst Rechtsberatung, beispielsweise zu Umweltrecht oder Regulierungen für autonomes Fahren. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Leistungen bei Bedarf kurzfristig abgerufen. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent nach Qualitätskriterien, insbesondere der Expertise des Kernteams, und zu 30 Prozent nach dem Preis.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung gemäß § 123 ff. GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteAus der Rahmenvereinbarung wird kurzfristig externe Expertise für ökonomische Fragestellungen abgerufen. Der Dienstleister unterstützt den Auftraggeber u.a. bei der Ausarbeitung neuer Förderkonzepte, bei komplexen wettbewerblichen, regulatorischen und transformatorischen Herausforderungen für die Industriepolitik und Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen in wichtigen Industriesektoren, z.B. Maschinenbau, Automobil und Chemie.
Aus der Rahmenvereinbarung wird kurzfristig externe Expertise für rechtliche Fragestellungen abgerufen. Der Dienstleister unterstützt den Auftraggeber u.a. bei der rechtlichen Bewertung komplexer wettbewerblicher, regulatorischer und transformatorischer Herausforderungen für die Industriepolitik, darunter etwa Fragestellungen des Umweltrechts, des Chemikalienrechts oder der Regulierung zum Autonomen Vernetzten Fahren.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality70%
Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (60%) mit Unterkriterien "Operative Umsetzung" (20%), "Beispielaufgabe 1" (15%), "Beispielaufgabe 2" (25%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
- price30%
Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
- quality70%
Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (60%) mit Unterkriterien "Operative Umsetzung" (20%), "Beispielaufgabe 1" (15%), "Beispielaufgabe 2" (25%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
- price30%
Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung