Rahmenvereinbarung für Öffentlichkeitskampagne Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sucht eine Agentur für die Fortführung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren, beginnend am 01.01.2027 bis zum 31.12.2030. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
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Kurzbeschreibung des Auftrags Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, innerhalb einer Rahmenvereinbarung eine Agentur zur Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu beauftragen. Die Vergabe erfolgt durch ein Verhandlungsverfahren nach vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der Vertrag soll für vier Jahre mit einem Sonderkündigungsrecht für die Auftraggeberin geschlossen werden. Der geplante Auftragsbeginn ist der 01.01.2027. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2030. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beauftragt eine Agentur damit, die bundesweite Informationskampagne für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ strategisch weiterzuentwickeln und fortzuführen. Ziel ist es, das Hilfsangebot bekannter zu machen und die Kommunikation zielgruppengerecht zu gestalten. Der Auftrag ist als vierjährige Rahmenvereinbarung angelegt, die zum 1. Januar 2027 startet und bis Ende 2030 läuft. Interessierte Agenturen müssen sich in einem zweistufigen Verfahren bewerben, das mit einem Teilnahmewettbewerb beginnt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es wird auf die in den Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB und § 19 MiLoG aufgeführten Ausschlussgründe verwiesen. -
Aufteilung in Lose
1 LotKurzbeschreibung des Auftrags Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, innerhalb einer Rahmenvereinbarung eine Agentur zur Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu beauftragen. Die Vergabe erfolgt durch ein Verhandlungsverfahren nach vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der Vertrag soll für vier Jahre mit einem Sonderkündigungsrecht für die Auftraggeberin geschlossen werden. Der geplante Auftragsbeginn ist der 01.01.2027. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2030. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung