Rahmenvereinbarung für Netzwerk-Hardware, Lizenzen und Dienstleistungen

Was wird ausgeschrieben
Die Universität Heidelberg schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Netzwerk-Hardware, Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen aus. Der Vertrag umfasst den laufenden Jahresbedarf der Universität sowie weiterer öffentlicher Auftraggeber über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Beschaffung deckt Komponenten wie Switches, Router, WLAN-Technik und Firewalls ab.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rabatt-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hardware, Lizenzen sowie Dienstleistungen eines Herstellers im Bereich Netzwerk
Die Universität Heidelberg sucht einen Partner für die Lieferung von Netzwerk-Hardware, Software-Lizenzen und IT-Dienstleistungen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, über die die Universität und weitere öffentliche Einrichtungen ihren laufenden Bedarf an Geräten wie Switches, Routern, WLAN-Komponenten und Firewalls decken. Neben der Hardware sind auch Support, Installation und Beratung Teil des Auftrags. Die Vertragslaufzeit beträgt 1460 Tage, was genau vier Jahren entspricht. Der geschätzte Gesamtwert für diesen Zeitraum liegt bei 20 Millionen Euro.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ESPD)
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Einreichung der Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Aufteilung in Lose
1 LotAusgeschrieben wird eine Rabattrahmenvertrag zur Lieferung von Hardware eines Herstellers aus den Bereichen Switches (Datacenter, Access, Campus), Router, WLAN (Controller und Accesspoints), Router, Firewalls, Lizenzen sowie Dienstleistungen zum Support, Installation/Konfiguration und Beratung im Bereich Netzwerk. Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg sowie weiterer Öffentlicher Auftraggeber. Leistungsumfang Die angebotene Leistung umfasst die Vorhaltung und Lieferung der abgefragten Hardware sowie der Zusatzleistungen. Kurzdarstellung: - Lieferung von Hardware als Neuware, - Ausführung weiterer Dienstleistungen und Leistungen, - Bereitstellung von Berichten bzw. Statistiken zu Umsatz oder sonstigen Bedarfen, - Regelmäßige Projektbetreuung Leistungsverzeichnis Generell wird ein Produktkatalog bestehend aus Switches, WLAN-Accesspoints und Controllern, Routern, Firewalls eines Herstellers ausgeschrieben. Alle Produkte müssen von einem Hersteller stammen. Die Produkte für diese Ausschreibung werden zur Bewertung und Bepreisung in Produktkategorien aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibungen und Anforderungen für die Produktkategorien sind im separaten Leistungsverzeichnis abgebildet. Sie finden die detaillierten Beschreibungen und Erläuterungen der jeweiligen Geräte und Leistungen im beigefügten Dokument.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost100%
Bewertung nach der UfAB-Methode: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Im vorliegenden Fall bemisst sich die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018.04 (April 2018). Innerhalb dieser Berechnungsmethode wird die Zuschlagskennzahl Z = L/P für das beste Leistungs-/Preisverhältnis ermittelt: Z(Angebot) = L/P = Leistungspunktzahl / Gesamtwertungspreis
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung