Rahmenvereinbarung für mobile IT-Incident-Response-Leistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.10.2024, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.10.2024
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
622520-2024
Verfahrensnummer
d6df8cf4-5228-4544-ba8f-5b756b757c35

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen beschafft mobile Incident-Response-Leistungen durch spezialisierte Mobile Incident Response Teams (MIRT), die bei IT-Sicherheitsvorfällen vor Ort unterstützen und gegebenenfalls IT-Infrastrukturen wiederherstellen. Die Leistungen sollen der Landesverwaltung, nachgelagerten Behörden, Landesbeteiligungsgesellschaften sowie Kommunen und kommunalen Beteiligungsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Dafür sind voraussichtlich fünf Rahmenverträge mit einer Laufzeit von 1.460 Tagen vorgesehen; die Teilnahmefrist endet am 29. Oktober 2024 um 12:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) möchte die Informationssicherheit auf kommunaler Ebene sowie auf Landesebene stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte das MHKBD für die Landesverwaltung einschließlich aller Ressorts, die Beteiligungsgesellschaften des Landes, nachgelagerte Behörden nach LOG sowie für alle nordrhein-westfälischen Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften in mehrheitlichem Anteilsbesitz eine Möglichkeit anbieten, wirtschaftlich, einfach und effizient Dienstleister für Mobile Incident Response Teams (MIRT)-Leistungen zu beauftragen. Ein MIRT ist ein spezialisiertes Team, das bei IT-Zwischenfällen schnelle und effiziente Unterstützung bietet. Diese Teams sind mobil und können vor Ort agieren, um die Geschäftskontinuität zu sichern und die Auswirkungen von IT-Sicherheitsvorfällen zu minimieren. Sie sind mit moderner Technologie ausgestattet, um in kritischen Situationen effektiv zu reagieren, einschließlich der Wiederherstellung von IT-Infrastrukturen nach Angriffen. Zu diesem Zweck schreibt das MHKBD (voraussichtlich) fünf Rahmenverträge aus, auf deren Grundlage die bezugsberechtigten Parteien nach Bedarf anschließend die Dienstleister mit MIRT-Leistungen beauftragen können. Hierdurch können die bezugsberechtigten Parteien die Dienstleistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Zeitgleich entfallen für die Dienstleister zeitaufwendige Verfahren.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Leistungen der mobilen Incident Response durch Mobile Incident Response Teams (MIRT)

    Das MHKBD schreibt (voraussichtlich) insgesamt fünf Rahmenverträge über Mobile Incident Response Teams (MIRT)-Leistungen auf kommunaler Ebene und Landesebene aus. Bezugsberechtigte sind in Nordrhein-Westfalen: - die Behörden des Landes und der Kommunen, - sonstige kommunale Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Regionalverbände, Zweckverbände), - Unternehmen, die von nordrhein-westfälischen Kommunen oder vom Land unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden (vgl. § 290 HGB, § 17 AktG). Das MHKBD behält sich insbesondere angesichts der NIS-2-Richtlinie und der noch ausstehenden Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich vor, den Kreis der bezugsberechtigten Parteien im weiteren Verlauf des Verfahrens zu beschränken. Das MHKBD schreibt (voraussichtlich) fünf Rahmenverträge aus. Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird das MHKBD einem Bieter den Zuschlag für einen Rahmenvertrag erteilen. Der Rahmenvertrag umfasst folgende Dienstleistungen im Zusammenhang mit MIRT-Leistungen: - Workshops - MIRT-Leistungen Auf Abruf der bezugsberechtigten Parteien erläutern die Auftragnehmer in den Workshops die angebotenen MIRT-Leistungen, erörtern exemplarisch die Behandlung eines schweren Informationssicherheitsvorfalls, beschreiben die für die bezugsberechtigten Parteien hilfreichen Vorbereitungsschritte und erfassen den "Ist-Status" der IT-Infrastruktur und weiterer relevanter Informationen im Hinblick auf einen späteren MIRT-Einsatz bei den bezugsberechtigten Parteien. Auf Abruf der bezugsberechtigten Parteien erbringen die Auftragnehmer zudem alle erforderlichen MIRT-Leistungen, um die bezugsberechtigte Partei bei Vorliegen eines IT-Sicherheitsvorfalls zu unterstützen. Die MIRT-Leistungen beziehen sich allerdings nur auf die typische "Office IT Infrastruktur" und "Office Applikationen" öffentlicher Stellen. Nicht von der Leistungspflicht erfasst sind damit Tätigkeiten im Hinblick auf IoT-Geräte, die typischerweise nicht in die Office-IT-Infrastruktur eingebunden sind sowie an Maschinen- und Anlagensteuerungen. Oberstes Ziel ist dabei zunächst, die betroffene Partei in die Lage zu versetzen, kritische Prozesse aufrecht zu erhalten bzw. zeitnah wiederherzustellen. Gegenstand dieser Leistungen sind insbesondere eine 24/7 Hotline zur Erstkontaktaufnahme, eine Ersteinschätzung zur Sicherheitslage, Remote-Unterstützungsleistungen sowie Unterstützungsleistungen vor Ort. Für die Durchführung eines Workshops wird den bezugsberechtigten Parteien ein Auftragnehmer zugewiesen. Hinsichtlich der MIRT-Leistungen können die bezugsberechtigten Parteien zwischen den verschiedenen Auftragnehmern frei wählen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 171941-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.