Rahmenvereinbarung für Informationssicherheitsberatung, Schulungen und Phishing-Simulationen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Informationstechnologiedienste (72222300)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 741747-2025
- Verfahrensnummer
- 257cad87-7bd8-45d9-8788-19cd3375a61d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen in Gießen beschafft eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für bedarfsgerecht abrufbare Informationssicherheitsleistungen. Dazu gehören unter anderem Beratung nach dem Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der Verordnung für kritische Infrastrukturen, Bestandsaufnahmen, Maßnahmenempfehlungen, E-Learning zu Informationssicherheit und Datenschutz sowie Phishing-Simulationen für hessische Kommunen. Die Vereinbarung soll 1.440 Tage laufen, eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht; Angebotsfrist ist der 19. November 2025 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Zunahme der Mitarbeiterzahlen einhergeht. Aktuell beschäftigt die ekom21 rund 850 Mitarbeiter/innen. Als gemeinsame Sicherheitsoffensive des Landes Hessen, der kommunalen Spitzenverbände Hessens und der ekom21 wurde das Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit, kurz KDLZ-CS, 2016 ins Leben gerufen. Das KDLZ-CS stellt seine Dienstleistungen den hessischen Kommunen zur Verfügung. Das KDLZ-CS unterstützt Landkreise, Städte und Gemeinden auf Augenhöhe mit dem Ziel die Informationssicherheit im Land Hessen kontinuierlich zu verbessern. Hierfür sollen ein eLearning für Informationssicherheit sowie für Datenschutz und eine Phishing-Simulation angeboten werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Informationssicherheitsleistungen 2025
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Rahmenvereinbarung soll - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - den bedarfsgerechten Abruf von Informationssicherheitsleistungen ermöglichen. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst folgende Dienstleistungen: • Beratung zum Thema Informationssicherheit nach BSI-Grundschutz und BSI-KritisV • Durchführung von Bestandsaufnahmen beim Kunden • Entwicklung und Präsentation von Maßnahmenempfehlungen • Erstellung eines Berichts mit Maßnahmenempfehlungen • Entwicklung, Präsentation und Dokumentation von Sicherheitskonzepten • Durchführung von Audits • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Pentests (Hardware, Software, Netzwerke) • regelmäßiger Austausch mit Projektleitung des KDLZ-CS Die durchzuführenden Dienstleistungen ausschließlich von eigenen Mitarbeitenden des Auftragnehmers durchzuführen, der Einsatz von Nachunternehmern und/ oder externen Fachkräften ist nicht zulässig. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst insbesondere folgende Leistungen: • Beratungsdienstleistungen für Informationssicherheit • eLearnings zu den Themen Informationssicherheit und Datenschutz • Phishing-Simulationen • Incident Response Service • Managed Services zu den Bereichen Firewall, SOC und SIEM • Identity und Access Management (IAM) • Digitales Signieren Die durchzuführenden Dienstleistungen ausschließlich von eigenen Mitarbeitenden des Auftragnehmers durchzuführen, der Einsatz von Nachunternehmern und/ oder externen Fachkräften ist nicht zulässig. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagt der Auftraggeber eine Höchstwert von 25 Mio. € (netto). Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 19.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Informationssicherheitsleistungen 2025
- Leistungsmatrix je Tätigkeitsfeld
- 52 %
- Qualität der einzusetzenden Mitarbeiter
- 8 %
- Musterbericht Pentest
- 5 %
- Musterbericht Informationssicherheitsberatung
- 5 %
- Wertungspreis
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 830294-2025
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