Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: SoftwareONE Deutschland GmbH

Auftragswert

€100M

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·482093-2026

Rahmenvereinbarung für Microsoft-Softwarelizenzen und Software Assurance

Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenSoftwarelizenzenMicrosoft EaIt InfrastrukturOeffentliche VerwaltungRahmenvertrag
Auftragswert
€100M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung für Microsoft-Softwareprodukte und zugehörige Dienstleistungen aus. Der Vertrag umfasst den Beitritt zum Enterprise Agreement sowie Server & Cloud Enrollment inklusive Software Assurance. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 1440 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausschreibung für den neuen Microsoft EA-Beitritt.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) sucht einen Partner für die Bereitstellung von Microsoft-Softwarelizenzen und zugehörigen Wartungsleistungen. Dabei geht es um den Abschluss eines sogenannten Enterprise Agreements, das ist ein spezieller Rahmenvertrag für große Organisationen, der den Zugriff auf Microsoft-Produkte und Cloud-Dienste regelt. Der Auftrag umfasst neben der reinen Lizenzierung auch die Software Assurance, also Wartungs- und Supportleistungen, sowie weitere Mehrwertdienste. Die Vertragslaufzeit ist auf 1440 Tage, also etwa vier Jahre, angelegt. Der Zuschlag wird rein über den Rabattsatz entschieden, den der Anbieter zusätzlich zu den Standardkonditionen von Microsoft gewährt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über Microsoft-Softwareprodukte und Leistungen gemäß BMI-Enterprise Agreement inkl. SCE

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Lizenzen mit Software As-surance, die Verlängerung von Software Assurance und der weiteren verfügbaren Leistun-gen aus dem Volumenlizenzprogramm Enterprise Agreement einschließlich Server & Cloud Enrollment sowie einschließlich der Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen (ins-besondere "Software Assurance Benefits") des Lizenzgebers Microsoft. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung und Lizenzierung aller Produkte und zur Erbringung der weiteren Leistungen, die unter dem Vertragsmodell Enterprise Agreement gemäß dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI (aktuell Bundesministerium des Innern) und Microsoft geschlossenen MBSA (Microsoft Business- und Service Agreement, U5223585) und dem jeweils darunter abgeschlossenen Enterprise Agreement verfügbar sind (gegenwärtig die Enterprise Agreements Platform und Kompo-nenten Konditionen 4785551 und 5249528). Die vorgenannten zwischen dem BMI und Microsoft geschlossenen Verträge werden nachfolgend zusammen auch Konditionenver-träge genannt. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind Produkte und Leistungen des Herstellers Micro-soft aus dem Vertragsmodell Select Plus und Select Plus academic.. Gemäß dem aktuellen MBSA ist der Auftraggeber berechtigt, den jeweils gültigen Konditio-nenverträgen zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland beizutreten. Der Auftraggeber ist zu einem solchen Beitritt unter den gegenwärtigen und künftigen Enter-prise Agreements bereit. Die Aktivierung sämtlicher bestellter Software muss für jedes Produkt mittels Key Manage-ment Service (KMS) und falls von Microsoft verfügbar per Multiple Activation Key (MAK) erfolgen können.

CPV 480000001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • cost

    Rabattsatz der über die von Microsoft gewährten Basisrabatte hinausgeht.

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an SoftwareONE Deutschland GmbH · €100M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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