Rahmenvereinbarung für Massendruck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung über Massendruck, Kuvertierung und den postalischen Versand. Der Auftrag umfasst zudem die Datenverarbeitung, Schnittstellenanbindung sowie den Betrieb und die Weiterentwicklung einer zentralen Massendrucklösung. Die Laufzeit und das Volumen sind nicht explizit beziffert, jedoch handelt es sich um eine langfristige strategische Dienstleistung für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin.
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Rahmenvereinbarung über Massendruck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen einschließlich Datenübernahme, Druckdatenverarbeitung, postalischem Versand, Schnittstellenanbindung, Support sowie Betrieb und Weiterentwicklung einer zentralen Massendrucklösung für die BVG.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben einen Rahmenvertrag für ihre Massendruck-Dienstleistungen aus. Das bedeutet, ein externer Partner übernimmt künftig den gesamten Prozess von der Datenaufbereitung über das Drucken und Kuvertieren bis hin zum postalischen Versand von Dokumenten. Zusätzlich soll der Dienstleister eine zentrale Softwarelösung für diese Druckprozesse betreiben und technisch weiterentwickeln, inklusive der Anbindung an bestehende IT-Schnittstellen der BVG. Der Auftrag ist auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgelegt und wird zu gleichen Teilen nach Preis und Qualität bewertet.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Entsendegesetzen
- Eigenerklärung zur Umsetzung von EU-Sanktionen gegen Russland
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung
- Handelsregisterauszug und Unternehmensdarstellung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angepasster Text: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0344-2026 ") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Unternehmensdarstellung und Handelsregisterauskunft Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung über Massendruck-, Kuvertierungs- und Versanddienstleistungen einschließlich Datenübernahme, Druckdatenverarbeitung, postalischem Versand, Schnittstellenanbindung, Support sowie Betrieb und Weiterentwicklung einer zentralen Massendrucklösung für die BVG.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Qualitätswertung
- price50%
Preiswertung
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung