Rahmenvereinbarung für Leistungen an eingeführten Waffensystemen der Marine

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.07.2025
CPV-Codes
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
427839-2025
Verfahrensnummer
f18bf411-7bc0-4608-a63c-852e3ce18be1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit Sitz in Koblenz beschafft eine Rahmenvereinbarung für TLB-Leistungen im Zusammenhang mit SIM/SBA an bereits eingeführten Waffensystemen der Marine. Die Kürzel TLB, SIM und SBA werden in den vorliegenden Angaben nicht näher erläutert; der Leistungsumfang ist mit 1 LE angegeben, und ein Zeitrahmen oder geschätzter Auftragswert ist nicht genannt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

TLB-Rahmenvereinbarung für SIM/SBA von eingeführten Waffensystemen der Marine

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · TLB-RV für SIM/SBA von eingeführten Waffensystemen der Marine

    1 LE

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · TLB-RV für SIM/SBA von eingeführten Waffensystemen der Marine

niedrigster Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.