Herstellung und Lieferung von Sonderwerkzeugsätzen für Hebegeschirr
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Teile für Hebe- und Fördermittel (42419000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 742347-2026
- Verfahrensnummer
- 5e133177-7976-4a64-b2d2-131f0706509e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschafft im Rahmen einer siebenjährigen Rahmenvereinbarung bis zu 109 Sonderwerkzeugsätze für Hebegeschirr. Voraussichtlich 40 Sätze sollen 2027 fest beauftragt werden; bis zu 69 weitere sind als Bestellleistung vorgesehen. Das Hebegeschirr dient dem Aus- und Einbau verschiedener Triebwerke bei Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an militärischen Fahrzeugen.
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Leistungsbeschreibung
Herstellung und Lieferung von bis zu 109 SE Sonderwerkzeugsätzen Hebegeschirr. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll sieben Jahre betragen. Das Hebegeschirr besteht aus dem Lastengeschirr, Triebwerk und dem Hebegeschirr Endantrieb. Es wird zum Aus- und Einbau von unterschiedlichen Triebwerken bei Instandsetzung- und Wartungsarbeiten an militärischen Fahrzeugen verwendet.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Herstellung und Lieferung von bis zu 109 SE Sonderwerkzeugsatz Hebegeschirr
Insgesamt sollen (bis zu) 109 SE Sonderwerkzeugsätze Hebegeschirr beschafft werden. Davon sollen voraussichtlich 40 SE im Jahr 2027 fest beauftragt werden. Die restlichen bis zu 69 SE sollen als Bestellleistung vereinbart werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber/Bieter muss mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) und die EU-Russland-Sanktionen abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 1 BwBBG Gebrauch und beschränkt die Teilnahme am Vergabeverfahren auf Bewerber und Bieter, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind. Als in der Europäischen Union ansässig gelten nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 BwBBG auch Bewerber und Bieter, die in einem Staat ansässig sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sowie Bewerber und Bieter aus Drittstaaten, soweit diese aufgrund des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen oder anderer für die Europäische Union binden-der internationaler Übereinkommen gleichzustellen sind und der öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Eigenerklärung zum Sitzstaat abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor von einer Nachforderung abzusehen. Nachforderungen erfolgen im zulässigen Umfang.
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LOT-0000 · Herstellung und Lieferung von bis zu 109 SE Sonderwerkzeugsatz Hebegeschirr
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Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber/Bieter muss mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) und die EU-Russland-Sanktionen abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 1 BwBBG Gebrauch und beschränkt die Teilnahme am Vergabeverfahren auf Bewerber und Bieter, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind. Als in der Europäischen Union ansässig gelten nach Maßgabe des § 11 Abs. 5 BwBBG auch Bewerber und Bieter, die in einem Staat ansässig sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sowie Bewerber und Bieter aus Drittstaaten, soweit diese aufgrund des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen oder anderer für die Europäische Union binden-der internationaler Übereinkommen gleichzustellen sind und der öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Eigenerklärung zum Sitzstaat abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor von einer Nachforderung abzusehen. Nachforderungen erfolgen im zulässigen Umfang.
Änderungen und Bieterfragen
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