Rahmenvereinbarung für Kommunikations- und Strategiedienstleistungen im Nahverkehr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.05.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 9.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Land Schleswig-Holstein - vertreten durch NAH.SH
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.04.2024
- CPV-Codes
- Marketing-Beratung (79413000)
- Bekanntmachung
- bi-medien.de
- Bekanntmachungsnummer
- 257752-2024
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d453901062
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die NAH.SH GmbH, sucht eine Hauptagentur für strategische Beratung sowie die jährliche Entwicklung und Umsetzung medienwirksamer Kommunikationsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Imagekampagnen, Absatzwerbung, Verkaufsförderung, kleinere Marktforschungsaufträge, Workshops sowie die Entwicklung und Kontrolle verschiedener Kommunikationsmittel. Der geschätzte Auftragswert beträgt 9 Millionen Euro; die Leistung betrifft den Nahverkehr in Schleswig-Holstein, die Bewerbungsfrist endet am 30. Mai 2024.
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Leistungsbeschreibung
Der Bieter erbringt Kommunikations- und Strategiedienstleistungen für die NAH.SH GmbH. Die Aufgabe besteht in der strategischen Beratung der NAH.SH GmbH mit Bezug zu Kommunikationsmaßnahmen und weiterführenden Fragen. Diese strategische Beratung kann von dem Auftragnehmer selbst oder mit Hilfe eines Subunternehmers erbracht werden. Der Auftragnehmer oder sein Subunternehmer sollte in der Lage sein, im Rahmen dieser strategischen Beratung kleinere Marktforschungsaufträge zu übernehmen sowie Workshops und generelle unternehmensberatende Tätigkeiten durchzuführen. In Bezug auf die Kommunikationsdienstleistungen besteht die Aufgabe in der Ausarbeitung der jährlichen kreativen Grundausrichtung und Kommunikationsleitlinie der NAH.SH GmbH im Bereich der Basis-/Imagekampagne, Absatzwerbung und Verkaufsförderung. Die dafür benötigten unterschiedlichen Kommunikationsmittel, -instrumente und -maßnahmen sind zu entwickeln, abzustimmen, umzusetzen und zu kontrollieren, um so eine effiziente Gesamtkommunikation für den Nahverkehr in Schleswig-Holstein zu erreichen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Nicht losweise Vergabe9.000.000 EUR
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung ist die jährliche Ausarbeitung und Umsetzung medienwirksamer Kommunikationsmaßnahmen für die NAH.SH GmbH im Bereich der klassischen Kommunikation als Hauptagentur. Mit Hilfe dieser Kommunikationsmaßnahmen sollen die Marke NAH.SH und die Produkte des Nahverkehrs in Schleswig-Holstein am Markt platziert und verstetigt werden. Weiter ist Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung die strategische Beratung der NAH.SH GmbH mit Bezug zu Kommunikationsmaßnahmen und weiterführenden Fragen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. In der ersten Phase des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden die Bewerber aufgefordert, zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen. Werden die Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht, wird der Bewerber grundsätzlich ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Richtigkeit der Eigenerklärungen geeignete weitere Unterlagen fristgebunden vom Bewerber anzufordern. Sie wird dies dann machen, wenn davon auszugehen ist, dass der Bewerber aus Unachtsamkeit Angaben nicht oder widersprüchlich geliefert hat. Das Gleiche gilt für alle Erklärungen und Nachweise, die in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) von den Bietern abgegeben werden. Hier ist in der letzten Stufe die Kalkulation einzureichen. Preisangaben werden grundsätzlich nur dann von der Vergabestelle nachgefordert, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, § 56 Abs. 3 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Nicht losweise Vergabe
- Preis
- 25 %
- Qualität
- 15 %
- Qualität
- 60 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. In der ersten Phase des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden die Bewerber aufgefordert, zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen. Werden die Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht, wird der Bewerber grundsätzlich ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Richtigkeit der Eigenerklärungen geeignete weitere Unterlagen fristgebunden vom Bewerber anzufordern. Sie wird dies dann machen, wenn davon auszugehen ist, dass der Bewerber aus Unachtsamkeit Angaben nicht oder widersprüchlich geliefert hat. Das Gleiche gilt für alle Erklärungen und Nachweise, die in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) von den Bietern abgegeben werden. Hier ist in der letzten Stufe die Kalkulation einzureichen. Preisangaben werden grundsätzlich nur dann von der Vergabestelle nachgefordert, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, § 56 Abs. 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 775144-2024
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