Rahmenvertrag für analoge und digitale Marketingleistungen im öffentlichen Nahverkehr

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.02.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.01.2024
CPV-Codes
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Bekanntmachungsnummer
43452-2024
Verfahrensnummer
354f51b3-e401-44be-8d05-dbfde86af92d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH beschafft einen Rahmenvertrag für die Konzeption, Beratung, Unterstützung und Umsetzung analoger und digitaler Kommunikations- und Marketingmaßnahmen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Print- und Online-Marketing, Vertrieb, Außenwerbung und soziale Medien für den klassischen Personennahverkehr sowie neue Mobilitätsangebote. Angebote mussten bis zum 20. Februar 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden; die Leistungen beziehen sich auf Mainz und die Region.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages Marketingleistungen für Konzeption, Unterstützung, Beratung und Umsetzung von analogen und digitalen Kommunikationsmaßnahmen sowie vertriebsunterstützende Marketingleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über Marketingleistungen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30020119

    Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages "Marketingleistungen" für Konzeption, Unterstützung, Beratung und Umsetzung von analogen und digitalen Kommunikationsmaßnahmen sowie vertriebsunterstützende Marketingleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH im klassischen Personennahverkehr, aber auch mit neuen Mobilitätsangeboten. Hierzu bedarf es Know-how in den Bereichen Print- und Online-Marketing und -Vertrieb, Out-of-Home-Kommunikation sowie Social Media, Digitale Transformation sowie die örtliche Präsenz für Vor-Ort-Termine im Hause der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH. Der Rahmenvertrag dient der Durchführung der o. g. Agentur-/Marketingleistungen. Dabei ist aus diesem Rahmenvertrag kein Anspruch auf einen bestimmten Umfang auszuführender Leistungen abzuleiten. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ausschließlichkeit. Als Basis der Leistungsvergütung gelten die in der Honorartabelle anzugebenden Honorarsätze. Die Honorarsätze verstehen sich dabei einschließlich aller Neben- und Reisekosten zzgl. der gesetzl. MwSt. Für den Vertragszeitraum 01.06.2024 bis 31.05.2027 bleiben die Honorarsätze unverändert gültig. Eventuell erforderliche Erhöhungen der Honorarsätze für die optionalen Verlängerungsjahre sind uns frühzeitig schriftlich unter Einreichung entsprechender Nachweise anzukündigen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die vertragschließende Abteilung. Das Abrufvolumen inkl. Druck- und Fremdkosten für die Laufzeit von 3 Jahren plus optionaler Verlängerungsmöglichkeit von 3 x 1 Jahren beträgt maximal 2.400.000,00 €uro. Wird das Abrufvolumen vor Ende der Laufzeit erreicht, gilt der Rahmenvertrag als ausgeschöpft und beendet. Der Jahresumsatz der interessierten Agenturen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen muss ≥ 800.000,- € sein. Die vorgenannte Summe ergibt sich aus dem doppelten des prognostizierten Jahresabrufvolumen (inkl. Druck- und Fremdkosten). Bieter mit einem niedrigeren Jahresumsatz werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und nicht zur Angebotsabgabe zugelassen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag über Marketingleistungen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30020119

Qualität
60 %
Preis
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 296306-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.