Rahmenvereinbarung für Geschäftsbesorgungsaufträge zum Flächenerwerb für Naturschutz- und Wasserwirtschaft
Was wird ausgeschrieben
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sucht einen Dienstleister für die Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 720 Tagen konzipiert. Ziel ist der Erwerb von Flächen, die für Maßnahmen zum Natur-, Wasser- und Klimaschutz sowie zum Hochwasserschutz geeignet sind.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz soll eine Rahmenvereinba-rung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirt-schaftsvorhaben vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz möchte externe Unterstützung beim Kauf von Grundstücken für Umweltprojekte in Anspruch nehmen. Ein Dienstleister soll hierbei als Geschäftsbesorger tätig werden, das heißt, er übernimmt in rechtlichem und organisatorischem Auftrag des Ministeriums die Suche, Verhandlung und Abwicklung von Flächenkäufen für Naturschutz- oder Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Rahmenvereinbarung läuft über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren. Bieter müssen neben dem Preis auch ein Konzept zur Qualitätssicherung und zur Korruptionsprävention vorlegen.
Aufteilung in Lose
1 LotGrundsätzliches (1) Der Auftraggeber plant für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben lagegerechte sowie zum Tausch geeignete Flächen zu erwerben. (2) Vorhaben sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Natur, Wasser oder Klima zu schützen, zur Anpassung an Klimawandelfolgen beizutragen oder Flächen vor Sturmflut- und Hochwasserrisiken zu bewahren. (3) Für den Flächenerwerb in einem oder mehreren Vorhaben erteilt die jeweilige Landesbehörde dem Auftragnehmer nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung einen konkreten Geschäftsbesor-gungsauftrag als Einzelauftrag, in dem Zielkulisse, vorrangige Suchräume und Prioritäten für das jeweilige Vorhaben festgelegt werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price70%
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Gesamtsumme nach Gewichtung gem. Angebotsvordruck. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
- quality30%
Weiterhin hat der Bieter ein Konzept einzureichen, in welchem die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Prävention von Korruption im Rahmen der Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags beschrieben werden. Ziel ist es, eine verlässliche, transparente und regelkonforme Leistungserbringung sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Die Darstellung soll fundiert, schlüssig und verständlich sein und auf die folgenden Punkte eingehen: - 1. Unterkriterium "Qualitätssicherungsmaßnahmen" o Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten o Standardisierte Arbeitsprozesse o Kontroll- und Prüfmechanismen o Schulung und Qualifikation o Dokumentation und Berichtswesen - 2. Unterkriterium "Maßnahmen zur Korruptionsprävention" o Verhaltenskodex und Compliance-Regeln o Transparente Entscheidungsprozesse o Schulungen zur Korruptionsprävention o Meldesystem und Hinweisgeberschutz o Kontrolle und Überwachung Das Konzept ist auf maximal 8 DIN A4 Seiten (zzgl. Anlagen, Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erstellen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Das Konzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Konzept nach Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angebotsunterlage handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage des Konzeptes gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden weiterhin Angebote, deren Konzepte mit insgesamt weniger als 150 Punkten bewertetet werden bzw. in einem der Unterkriterien Null (0) Punkte erreichen.
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung