Rahmenvereinbarung für geotechnische Flächenvoruntersuchung und Erkundung in der Nordsee

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie schreibt eine Rahmenvereinbarung für geotechnische Erkundungsarbeiten in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2027 und 2028 aus. Der Auftrag umfasst Drucksondierungen, Bohrungen zur Probennahme sowie Laboruntersuchungen und Dokumentationen gemäß BSH-Standard. Die Arbeiten dienen der Voruntersuchung von Flächen für den Ausbau der Offshore-Windenergie.
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Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen und dem BSH Standard Baugrunderkundung für Offshore-Windenergieparks durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Für das Jahr 2027 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (3 Lokationen bis 80 m und 10 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Weitere Abrufe für zusätzliche Erkundungsarbeiten in den Jahren 2027 und 2028 sind nach derzeitigem Planungsstand notwendig. Eine Verbindlichkeit zur Abrufung besteht jedoch nicht. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Informationen zur Beschreibung siehe in der Leistungsbeschreibung.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sucht einen Dienstleister für geotechnische Bodenuntersuchungen in der Nordsee. Ziel ist es, den Meeresboden für zukünftige Offshore-Windparks zu erkunden, wofür unter anderem Drucksondierungen und Bohrungen bis zu 80 Meter Tiefe sowie anschließende Laboranalysen durchgeführt werden müssen. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung für die Jahre 2027 und 2028 angelegt, wobei der konkrete Umfang durch den Flächenentwicklungsplan vorgegeben wird. Interessierte Unternehmen müssen über die technische Ausstattung für maritime Erkundungen verfügen und die entsprechenden BSH-Standards einhalten.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung der DIN EN ISO 19901-8:2024-01
- Erfüllung der BSH-Standards für Baugrunderkundung
- Nachweis der Eignung gemäß § 16a EU VOB/A
- Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Formblatt Anlage B_Eignungskriterien siehe Formblatt Anlage C_Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022_576_Fbl-140 zum Ausfüllen siehe unter § 16a EU VOB/A
Aufteilung in Lose
1 LotGeotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen und dem BSH Standard Baugrunderkundung für Offshore-Windenergieparks durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Für das Jahr 2027 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es an 25 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (13 Lokationen bis 80 m und 12 Lokationen bis 60 m) und an 13 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (3 Lokationen bis 80 m und 10 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Weitere Abrufe für zusätzliche Erkundungsarbeiten in den Jahren 2027 und 2028 sind nach derzeitigem Planungsstand notwendig. Eine Verbindlichkeit zur Abrufung besteht jedoch nicht. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Informationen zur Beschreibung siehe in der Leistungsbeschreibung.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung