Rahmenvereinbarung für bauordnungsrechtliche Brandschutzleistungen bei Bundeswehrbaumaßnahmen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.11.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.10.2024
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
Bekanntmachung
lbb.vergabe.rlp.de
Bekanntmachungsnummer
652824-2024
Verfahrensnummer
5b83d8a1-0dc4-4e58-b347-f2dcc4708d59

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung und den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, sucht Dienstleistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz nach AHO Heft Nr. 17 (Stand 2022). Die Leistungen umfassen die Begleitung von Neubauten, Sanierungen sowie Maßnahmen an Ingenieur- und technischen Bauwerken während der Planung und Ausführung, einschließlich optionaler Leistungen. Der Einsatzbereich liegt im Zuständigkeitsbereich der LBB-Niederlassung Kaiserslautern in der Region Kaiserslautern; die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 720 Tagen.

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Leistungsbeschreibung

Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17 (Stand 2022). In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungen für den baurechtlichen Brandschutz gem. AHO Heft 17 enthalten. Es handelt sich hierbei um die Begleitung von Baumaßnahmen in der Planung und Ausführung. Neben Regelleistungen sind auch optionale Leistungen zu erbringen. Bei den Baumaßnahmen handelt es sich unter anderem um Gebäude Neubau, Sanierungen, Ingenieurbauwerke und Technische Bauwerke.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern-Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 17

    Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17 (Stand 2022). In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungen für den baurechtlichen Brandschutz gem. AHO Heft 17 enthalten. Es handelt sich hierbei um die Begleitung von Baumaßnahmen in der Planung und Ausführung. Neben Regelleistungen sind auch optionale Leistungen zu erbringen. Bei den Baumaßnahmen handelt es sich unter anderem um Gebäude Neubau, Sanierungen, Ingenieurbauwerke und Technische Bauwerke. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt Bruttogrundflächen mit insgesamt ca. 68.000 m² für die Vertragslaufzeit. Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt Bruttogrundflächen mit insgesamt ca. 74.800 m². (Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen - veranschlagter maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems). Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 Auftragnehmer) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 26 Einzelaufträge erwartet, davon ca. 16% der Gesamt-BGF Umbauten und Modernisierungen und ca. 84 % der Gesamt-BGF Neubau. Mögliche Nutzungen aus der Tabelle Nutzungsbeiwerte der AHO Heft 17 sind - Garage - Eingeschossiger Industriebau - Industriebau mit Ebenen - Technikfläche als Kalkulationseinheit - Wohnen - Büro/Verwaltung - Sportstätten - Gaststätte - Beherbergungsstätte - Kindergarten, Schule, Hochschule - Versammlungsstätte, Diskothek Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bezüglich der Bruttogrundflächen (BGF) größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Hauptorte der Ausführung: Es handelt sich bei den geplanten Einzelabrufen (Projekten) um Bundeswehr- Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern. Der Zuständigkeitsbereich umfasst folgende Kreise/Kreisfreie Städte: Donnersbergkreis, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Pirmasens, Bruchmühlbach-Miesau, Kreis Kaiserslautern, Zweibrücken, Kaiserslautern, Südwestpfalz, Kusel. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. Die Festlegungen ob und wann eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich wird erfolgt im Einzelabruf.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) nach Maßgabe des § 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Bewerberunterlagen, die vom Auftraggeber nach dem Einreichungstermin / Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht über den Projektraum nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern-Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 17

Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
37.5 %
Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
37.5 %
Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Ermittlung des Wertungshonorars erfolgt gemäß Vorgaben im Preisblatt.
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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 222456-2025

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