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Rahmenvereinbarung für Firewall-Systeme

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum HessenGießen, GermanyVeröffentlicht 10. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Juni 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die ekom21 schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Firewall-Systemen in verschiedenen Produktklassen aus. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch ergänzende Vertragsleistungen und ist auf eine Laufzeit von etwa vier Jahren ausgelegt. Ab 2028 ist zudem die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH zum Bezug berechtigt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Ab dem 01.01.2028 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, zu beziehen.

VergabeHero-Einschätzung

Das kommunale Rechenzentrum ekom21 sucht einen Partner für die Lieferung von Firewall-Systemen, um die IT-Sicherheit in verschiedenen Behörden zu gewährleisten. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der sich Bieter auf einen Hersteller festlegen müssen, wobei bis zu drei Anbieter den Zuschlag erhalten können. Ab dem Jahr 2028 wird der Kreis der berechtigten Abnehmer um öffentliche Einrichtungen in Thüringen erweitert. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

IT-DienstleistungenHardwareÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenIt SicherheitFirewallOeffentliche VerwaltungRahmenvereinbarungIt Infrastruktur
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Festlegung auf einen Hersteller über alle Produktkategorien hinweg zwingend erforderlich

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung Firewallsysteme

Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.

CPV 32424000, 50312000Frist 19. Juni 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wertungspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link
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