TED·539109-2026·Schließt in 37 Tagen

Rahmenvereinbarung für fachbezogene Nachhilfe in Deutsch und Mathematik an Startchancen-Schulen (Los 3)

Brandenburg
Potsdam, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
BildungsdienstleistungenBeratungs- und BildungsleistungenBildungswesenÖffentliche VerwaltungNachhilfeBildungswesenOeffentliche VerwaltungStartchancen ProgrammBrandenburgSchulfoerderung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Sept. 2026
37 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg schreibt eine Rahmenvereinbarung für fachbezogene Nachhilfe in den Fächern Deutsch und Mathematik aus. Gegenstand von Los 3 ist die Versorgung von neun Schulen in der Region Potsdam und Luckenwalde im Rahmen des Startchancen-Programms. Die Laufzeit und das Auftragsvolumen orientieren sich am Bedarf der Schulen über die kommenden Schulhalbjahre.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das auf insgesamt zehn Jahre angelegte und am 01.08.2024 gestartete Startchancen-Programm (SCP) des Bundes und der Länder soll dazu beitragen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Grundsätzliches Ziel ist die Verbesserung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik der Schülerinnen und Schüler. Zur Unterstützung der Zielerreichung beabsichtigt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg, eine fachbezogene Nachhilfe für die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik als Zentralmaßnahme für alle interessierten Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bis Jahrgangsstufe 10 (darunter insbesondere Oberschulen) und Beruflichen Schulen (darunter insbesondere Oberstufenzentren = OSZ) zu beauftragen. Um den Schulen bedarfsabhängige Nachhilfeangebote je Schulhalbjahr zur Verfügung stellen zu können, soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Abrufberechtigte werden die losweise benannten Schulen sein. Gegenstand dieses Loses (Los 3) ist die Region Potsdam und Luckenwalde mit neun Schulen. Ziel der Maßnahme ist es, die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler nachhaltig so zu verbessern, dass sie die durch den Rahmenlehrplan Jahrgangsstufe 1-10 definierte Niveaustufe ihrer Jahrgangsstufe am Ende des Schuljahres erreichen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg sucht für das sogenannte Startchancen-Programm externe Dienstleister, die Schülern in Deutsch und Mathematik gezielte Nachhilfe anbieten. Ziel ist es, die Basiskompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu stärken, damit sie die Anforderungen des Rahmenlehrplans besser erfüllen können. Dieses Los umfasst konkret neun Schulen in der Region Potsdam und Luckenwalde. Die Nachhilfe soll in Kleingruppen stattfinden und kontinuierlich über die Schulhalbjahre hinweg angeboten werden. Interessierte Anbieter müssen vor allem ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorlegen, da die Qualität der Förderung bei der Auswahl deutlich stärker gewichtet wird als der Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 3)

Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen, je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.

CPV 80000000, 75130000Frist 10. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Gewertet wird der Bruttopreis inkl. ggf. gewährtem Skonto gemäß Preisblatt (Anlage 06).

    30%
  • quality

    Qualitäts-/Leistungskriterium Pädagogisches Konzept mit den Unterkriterien: Darstellung individueller Förderansätze für unterschiedliche Leistungsniveaus, Darstellung des lernerfolgsorientierten Umgangs mit heterogenen Lerngruppen und Darstellung der Maßnahmen zur systematischen Qualitätssicherung der Nachhilfeleistung

    70%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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