Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schädlingsbekämpfungsmitteln für die Kanalisation
Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Wasserbetriebe schreiben eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schädlingsbekämpfungsmitteln gegen Ratten in der Kanalisation aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: elektronische Schlagfallen zur Miete sowie Köderschutzstationen. Die Vertragslaufzeiten variieren je nach Los zwischen zwei und vier Jahren.
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Rahmenvereinbarung (RV) für die Lieferung von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Köderschutzboxen und Schlagfallen) gegen Ratten in der Kanalisation
Die Berliner Wasserbetriebe suchen einen Partner für die professionelle Schädlingsbekämpfung in der städtischen Kanalisation. Dabei geht es um die Bereitstellung von elektronischen Schlagfallen zur Miete sowie um Köderschutzstationen, die den strengen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes entsprechen müssen. Die Produkte müssen vom Umweltbundesamt geprüft und in der entsprechenden Liste für Schädlingsbekämpfungsmittel geführt sein. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, wobei die Laufzeiten für die Miet- und Lieferleistungen zwischen zwei und vier Jahren liegen.
Aufteilung in Lose
2 LoteElektronische Schlagfallen für die Kanalisation gem. §18 IfSG Tabelle 2A Anwendungsbereich K (Kanalisation) Dimensionen der Abwasserleitung DN 110 bis DN 300. Je nach Standort muss der Auftragnehmer die passende Schlagfalle wählen (gleichesSystem, andere Größe der Schlagfalle) System von elektronischen Schlagfallen für 2 Jahre, optional 4 Jahre zur MIETE, um das Risiko von Schädlingsbefall zu minimieren und zur Überwachung von Ratten (z.B. Rattus norvegicus) und Mäusen (z.B. Mus musculus) inklusive Service (Wartung, Reinigung und Akku-Wechsel). Der Auftragnehmer sorgt mit seinen Service dafür, dass die Systeme dauerhaft funktionstüchtig sind. Für Rückfragen zum Produkt/zur Installation ist ein Ansprechpartner des Auftragnehmers zu benennen.
Köderschutzstationen für die Kanalisation gem. §18 IfSG Tabelle 2A Anwendungsbereich Kanalisation. Um die Schädlingsbekämpfung in der Berliner Kanalisation weiterhin rechtssicher gestalten zu können werden Rattenköderschutzstationen benötigt. Durch die Anordnung des Gesundheitsamtes zur Schädlingsbekämpfung in der Kanalisation dürfen nur Produkte verwendet werden, welche durch das Umweltbundesamt (UBA) geprüft wurden und in der §18-Liste des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aufgenommen worden sind. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot einen entsprechenden Nachweis bei!
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preis (bei Erfüllung sämticher von uns gestellten Anforderungen)
- quality25%
Gewicht der Ködertation
- price75%
Preis (bei Erfüllung sämticher von uns gestellten Anforderungen)
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert