Rahmenvereinbarung für Büromöbel mit Lieferung und Montage
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Karlsruhe sucht einen Anbieter für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln für städtische Dienststellen, Eigenbetriebe und Schulen. Der Auftrag umfasst die fabrikneue Lieferung sowie Transport, Aufbau und Montage direkt an den Einsatzorten. Die Laufzeit ist auf zwei Jahre angelegt, mit einer möglichen Obergrenze von bis zu 40 % über dem geschätzten Gesamtwert. Bestellungen erfolgen bedarfsgerecht über die städtische Bestellplattform.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung der im Leistungsverzeichnis/Preisblatt aufgeführten Büromöbel für die Dienststellen, Eigenbetriebe und Schulen der Stadt Karlsruhe. Die beauftragenden Stellen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet in Karlsruhe. Die Bestellungen erfolgen direkt bei dem Auftragnehmer über die städtische Bestellplattform - Kaufhaus der Stadt. Die Lieferung der fabrikneuen und mängelfreien Büromöbel umfasst auch das Vertragen, das Aufstellen und die Montage frei Verwendungsstelle (direkt an den Nutzenden) nach vorheriger Absprache mit der jeweils bestellenden Dienststelle. Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen für die Stadt Karlsruhe sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis/Preisblatt zu entnehmen (Zweijahresbedarf). Sie orientieren sich an den geschätzten Bedarfen der Nutzenden sowie den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre und können je nach Verbrauch der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Karlsruhe keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Die Schätzmenge des Gesamtwerts brutto darf um maximal 40% für die Vertragslaufzeit bzw. bei Verlängerung auch für das dritte und vierte Vertragsjahr überschritten werden. Ist diese Höchstmenge (Obergrenze) erreicht, gilt der Vertrag bereits als erfüllt und das Vertragsverhältnis läuft aus. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Stadt Karlsruhe vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Versorgung ihrer Behörden, Schulen und Eigenbetriebe mit neuen Büromöbeln. Ein ausgewählter Händler liefert die Möbel nicht nur, sondern bringt sie auch direkt zu den jeweiligen Arbeitsplätzen, montiert sie und räumt die Verpackung weg. Die Vereinbarung gilt zunächst für zwei Jahre, wobei die tatsächlichen Bestellmengen je nach Bedarf der einzelnen Einrichtungen schwanken können. Es gibt keine garantierte Mindestabnahme, aber der Gesamtwert darf im Vertragszeitraum um maximal 40 Prozent über dem geschätzten Betrag liegen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Hauptamt der Stadt Karlsruhe)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Gewerbeanmeldung
- Vertrauensbescheinigung (VAE)
- Nachweis einschlägiger Erfahrung im Büromöbelgroßhandel
- Haftpflichtversicherung
- Einhaltung der Vergaberichtlinien (VgV)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung) gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung für Büromöbel
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt "Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertungsmethode"
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung