Rahmenvereinbarung für Bergschadensbearbeitung und Beweissicherung

Was wird ausgeschrieben
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Bergschadensbearbeitung und Beweissicherung aus. Der Auftrag umfasst die Bewertung von Gebäudeschäden im Kontext des Bergrechts sowie die Durchführung von Bauzustandsanalysen bei Sanierungsvorhaben. Die Leistungen erstrecken sich auf Gebiete mit spezifischen geologischen Risiken wie Grundbruch- oder Setzungsgefahren.
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Art und Umfang der Leistung: --------------------------------- Bergschadensbearbeitung sowie Beweissicherungen/Bauzustandsanalysen im Rahmen von Sanierungen - Bergschadensbearbeitung nach Anwendung der Bestimmungen des Berggesetzes der DDR oder des Bundesberggesetzes - Bewertung von Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen (Bergschäden - Bau) - Untersuchungsprozesses zu Schadensersatzforderungen bis zur endgültigen Entscheidung - Beweissicherungen/Bauzustandsanalysen (BZA) zu Sanierungsmaßnahmen der LMBV, die einen Einfluß/Auswirkungen auf Gebäude oder bauliche Anlagen in deren Umgebung haben könnten - Komplettaufnahme der Gebäude / baulichen Anlagen unabhängig von der vorhandenen Vorschädigung (erweitertes Verfahren) - sofortige Meldung vorhandener und relevanter Vorschäden an die LMBV - vollständige und umfangreiche Dokumentation Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) sucht einen Dienstleister für die fachliche Begleitung von Bergschäden und die Sicherung von Beweisen bei Bauvorhaben. Dabei geht es darum, Schäden an Gebäuden zu bewerten, die durch Bergbauaktivitäten entstanden sind, und den gesamten Prozess von der Schadensmeldung bis zur Entscheidung über Entschädigungsforderungen zu begleiten. Zudem müssen Bauzustandsanalysen durchgeführt werden, um Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen auf umliegende Gebäude frühzeitig zu erfassen und zu dokumentieren. Da die Arbeiten in Gebieten mit geologischen Risiken wie Bodeninstabilitäten stattfinden, ist eine präzise Dokumentation und fachliche Expertise im Bergrecht zwingend erforderlich.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Einhaltung der Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotBergschadensbearbeitung sowie Beweissicherungen/Bauzustandsanalysen im Rahmen von Sanierungen - Bergschadensbearbeitung nach Anwendung der Bestimmungen des Berggesetzes der DDR oder des Bundesberggesetzes - Bewertung von Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen (Bergschäden - Bau) - Untersuchungsprozesses zu Schadensersatzforderungen bis zur endgültigen Entscheidung - Beweissicherungen/Bauzustandsanalysen (BZA) zu Sanierungsmaßnahmen der LMBV, die einen Einfluß/Auswirkungen auf Gebäude oder bauliche Anlagen in deren Umgebung haben könnten - Komplettaufnahme der Gebäude / baulichen Anlagen unabhängig von der vorhandenen Vorschädigung (erweitertes Verfahren) - sofortige Meldung vorhandener und relevanter Vorschäden an die LMBV - vollständige und umfangreiche Dokumentation
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Niedrigster Preis
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung