Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet Ludwigshafen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Ludwigshafen schreibt eine Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten im gesamten Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst Maßnahmen zur Verkehrssicherung, zur Vermeidung von Fehlentwicklungen sowie zur Erhaltung der Vitalität des Baumbestandes. Die Leistungen sind in drei geografische Zonen unterteilt, wobei auch ein Standort außerhalb des Stadtgebiets einbezogen ist.
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Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet Ludwigshafen
Die Stadt Ludwigshafen sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Pflege ihres Baumbestandes. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Fehlentwicklungen bei den Bäumen zu korrigieren und die Gesundheit der Pflanzen langfristig zu erhalten. Das Stadtgebiet ist dafür in drei Zonen (Nord, Mitte, Süd) unterteilt, wobei auch ein Landschulheim in Ramsen außerhalb der Stadtgrenzen zur Zone Nord gehört. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der die Arbeiten je nach Bedarf abgerufen werden. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erfüllung der gesetzlichen Regelungen gemäß FB 124
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe gesetzliche Regelungen i.V.m. FB 124 sowie Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Grundlage für die Nachforderung von Unterlagen bei öffentlichen Bauaufträgen findet sich in § 16aVOB/A-EU
Aufteilung in Lose
1 LotBei den ausgeschriebenen Baumpflegemaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, der Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Erhaltung der Vitalität des Baumbestandes im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Das Stadtgebiet wurde hierbei in 3 Zonen Süd, Mitte und Nord aufgegliedert. Zur Zone Nord wurde das Landschulheim Ramsen (außerhalb des Stadtgebietes) zugewiesen. Schnittführung Baumschnittmaßnahmen sind grundsätzlich in der fachlich üblichen Art und Weise auszuführen. Dabei ist im Besonderen zu beachten: • Keine Aststummel verbleiben • Astringe und Schutzzonen erhalten • Rindengrat und Rindenleiste erhalten • Schnittflächen glatt und sauber • Schnittfläche klein halten • Keine Ausfransungen • Keine Quetschungen • Durchführung von Entlastungsschnitten • Ableiten bei Einkürzungen auf Zugast (1/3-Regel) Weitere Angabe entnehmen Sie den beigefügten Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wertungssumme des Angebotes -Preis
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung