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317515-2026TEDVergabebekanntmachungVeröffentlicht 8. Mai 2026·Verhandlungsverfahren mit Aufruf·CPV 71000000

Rahmenvereinbarung für baubegleitende Bestandsvermessung für Bundeswehrliegenschaften

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Einreichungsfrist
Bekannt seit 8. Mai 2026
Analysiert am 10. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Aufhebung einer Rahmenvereinbarung für baubegleitende Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung (BFR-Vermessung) im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern. Die Leistung umfasst die Vermessung von Bundeswehrliegenschaften zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Vertragsdauer: 720 Tage (ca. 2 Jahre).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA).

VergabeHero-Zusammenfassung. Das Bundesministerium der Verteidigung hebt eine Rahmenvereinbarung für Vermessungsleistungen im Zuständigkeitsbereich der Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) Niederlassung Kaiserslautern auf. Bei der Rahmenvereinbarung ging es um baubegleitende Bestandsvermessungen von Bundeswehrliegenschaften nach den Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR-Vermessung) — das sind standardisierte Vermessungsvorschriften für Bundesliegenschaften. Die erhobenen Daten sollten in das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA) übergeben werden, ein digitales System zur Verwaltung der Bundesliegenschaften. Die Vertragslaufzeit war auf 720 Tage (rund 2 Jahre) angelegt. Da es sich um eine Aufhebung handelt, wird kein neuer Auftrag vergeben, sondern ein bestehender Rahmenvertrag aufgelöst. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: LBB Niederlassung Kaiserslautern)
KI-Klassifizierung
ConstructionIT ServicesProfessional ServicesGovernmentDefenseReal EstateFramework Agreement CancellationPublic Sector SurveyingDefense InfrastructureGeospatial ServicesFederal BuildingLiegenschaftsmanagement
Zentrale Anforderungen
· 5 Punkte
  • Eignung für Vermessungsleistungen nach Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR-Vermessung)
  • Erfahrung mit der Datenübergabe an LISA (Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes)
  • Referenzen für Vermessungsleistungen im öffentlichen Sektor
  • Fähigkeit zur baubegleitenden Bestandsvermessung
  • Kenntnisse im Bundesliegenschaftsmanagement

Eignungskriterien von KI ermittelt — keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose
· 1 Lot
LOT-0001Aufhebung - Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung

Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen.

CPV 71000000, 71200000, 71250000720 Tage Laufzeit
Zuschlagskriterien
· 3 Kriterien
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    Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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Zeitleiste
  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert