Rahmenvereinbarung für Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Fahrzeugen bis 3,5 t für die Polizei
Was wird ausgeschrieben
Der Oberbergische Kreis schreibt eine Rahmenvereinbarung über Abschleppleistungen und Fahrzeugsicherstellungen für die Kreispolizeibehörde aus. Die Leistung umfasst das Abschleppen, Versetzen, Bergen, Transportieren, Verwahren und ggf. Entsorgen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen. Die Rahmenvereinbarung ist in 5 regionale Lose aufgeteilt und läuft über 4 Jahre.
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Rahmenvereinbarung über Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Fahrzeugen für die Polizei
Der Oberbergische Kreis (Kreispolizeibehörde Gummersbach) vergibt eine Rahmenvereinbarung für Abschlepp- und Sicherstellungsdienste von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, die im Rahmen polizeilicher Maßnahmen angeordnet werden. Der Auftrag ist in 5 Lose gegliedert, die jeweils bestimmte Kommunen im Oberbergischen Kreis abdecken (Radevormwald/Hückeswagen/Wipperfürth, Lindlar/Engelkirchen/Wiehl, Marienheide/Gummersbach, Bergneustadt/Reichshof, Nümbrecht/Waldbröl/Morsbach). Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Bieter müssen nachweisen, dass sie entsprechende Abschlepp- und Bergungsleistungen für Behörden erbringen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis von Erfahrung mit Abschlepp- und Bergungsdiensten
- Fähigkeit zur Fahrzeugentsorgung gemäß gesetzlichen Vorgaben
- Eignung für öffentliche Aufträge (VOB/VOL-konform)
- Bereitschaft zur Erbringung der Leistungen im gesamten Los-Gebiet
- Fahrzeuge bis 3,5 t zGM müssen transportiert werden können
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen erfolgt und den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Einreichung der nachgeforderten Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
5 LoteAbschluss einer Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und in der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und in der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und in der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und in der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und in der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung