Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Brandschutzüberbekleidung
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Brandschutzüberbekleidung in schwerer und leichter Ausführung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen (ca. 2 Jahre). Zusätzlich ist eine elektronische Erfassungs- und Nachverfolgungsmöglichkeit für die gesamte Schutzkleidung Bestandteil der Ausschreibung. Das Verfahren ist als offenes Verfahren nach VgV durchgeführt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung Brandschutzüberbekleidung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beschafft über eine Rahmenvereinbarung Brandschutzüberbekleidung für ihre Feuerwehrkräfte. Die Lieferung umfasst sowohl schwere als auch leichte Schutzkleidung und zusätzlich ein elektronisches Erfassungs- und Nachverfolgungssystem für die gesamte Ausrüstung — damit kann die Feuerwehr jederzeit nachvollziehen, welche Schutzkleidung im Bestand ist und wo sie sich befindet. Der Vertrag läuft zwei Jahre, wobei der Angebotspreis zu 80 % und die Lieferzeit zu 20 % in die Bewertung einfließen. Als Auftraggeberin muss die Stadt Düsseldorf verschiedene GWB-Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) bei der Eignungsprüfung berücksichtigen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachweis der Leistungsfähigkeit für Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung
- Elektronische Erfassungs- und Nachverfolgungstechnologie für Schutzausrüstung
- Fähigkeit zur Lieferung in schwerer und leichter Ausführung
- Nachforderung fehlender Unterlagen nach § 56 Abs. 3 VgV möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Brandschutzüberbekleidung in schwerer und leichter Ausführung. Neben den genannten Dienstleistungen ist eine Ausstattung der gesamten Schutzkleidung mit elektronischen Erfassungs- und Nachverfolgungsmöglichkeiten Bestandteil dieser Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality20%
Lieferzeit
- price80%
Angebotspreis
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung