Rahmenvereinbarung für Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt eine Rahmenvereinbarung für Bauoberleitung (BOL) und örtliche Bauüberwachung (BUe) aus. Der Auftrag umfasst die Betreuung von Neu-, Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in Südbayern. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren mit einem Zuschlagskriterium von 100 % auf den Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung BOL und BUe
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für ihre Niederlassung Südbayern externe Unterstützung bei der Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung. Dabei geht es um die fachliche Begleitung von Bauprojekten an Autobahnen und zugehörigen Ingenieurbauwerken, wie etwa Brücken oder Stützwände. Die beauftragten Unternehmen stellen sicher, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und technischen Standards ausgeführt werden. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, wird ein Partner für einen längeren Zeitraum gebunden, um flexibel auf verschiedene Bauvorhaben reagieren zu können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Neu-, Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken einschließlich aller Nebenanlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird nach § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung