Bauliche Erhaltung der Betonfahrbahnen in Sachsen-Anhalt (Rahmenvertrag 2026-2028)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Ost vergibt eine Rahmenvereinbarung für die bauliche Erhaltung der Betonfahrbahnen auf Autobahnen in Sachsen-Anhalt. Der Leistungsumfang umfasst das Heben und Festlegen von Betonplatten, die Betoneinzelfeldsanierung sowie die Risssanierung. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose unterteilt (Nord, West, Ost/Süd) und erstreckt sich über den Zeitraum 2026-2028.
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Bauliche Erhaltung der Betonfahrbahnen in Sachsen-Anhalt. Zum Leistungsumfang gehören das Heben und Festlegen von Betonplatten, die Betoneinzelfeldsanierung sowie die Risssanierung.
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Ost) vergibt einen Rahmenvertrag für die Erhaltung von Betonfahrbahnen auf Autobahnen in Sachsen-Anhalt. Konkret geht es um das Heben und Festlegen von Betonplatten, die Betoneinzelfeldsanierung sowie die Risssanierung — also um Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an Autobahndecken aus Beton. Der Auftrag ist in drei regionale Lose aufgeteilt: Los 1 (Nord), Los 2 (West) und Los 3 (Ost/Süd), wobei jedes Los separate Mengenangaben für die jeweiligen Leistungen enthält. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, und ein Verkehrssicherheitskonzept mit dem Angebot einreichen. Der geschätzte Gesamtwert liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB
- Verkehrssicherheitskonzept mit Angebot erforderlich
- Eignungsnachweis via Präqualifikation oder Eigenerklärung
- Nachweis Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis Zahlung Steuern und Abgaben
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen. 4. Mit dem Angebot einzureichen: - Ausfall- und Kapazitätskonzept Verkehrssicherung
Aufteilung in Lose
3 LoteLos 1: Zustandsfeststellung 40 Stck, Höchstmenge 48 Stck Verkehrssicherung 90 Stck, Höchstmenge 108 Stck Betondecke schneiden 1760 m, Höchstmenge 2112 m Betondecke aufnehmen 2200 m², Höchstmenge 2640 m² Betondecke herstellen 2200 m², Höchstmenge 2640 m² Unterpressbaustoff liefern und verarbeiten 123.750 kg, Höchstmenge 148.500 kg
Los 2: Zustandsfeststellung 10 Stck, Höchstmenge 12 Stck Verkehrssicherung 20 Stck, Höchstmenge 24 Stck Betondecke schneiden 400 m, Höchstmenge 480 m Betondecke aufnehmen 500 m², Höchstmenge 600 m² Betondecke herstellen 500 m², Höchstmenge 600 m² Unterpressbaustoff liefern und verarbeiten 27.200 kg, Höchstmenge 32.640 kg
Los 3: Zustandsfeststellung 10 Stck, Höchstmenge 12 Stck Verkehrssicherung 20 Stck, Höchstmenge 24 Stck Betondecke schneiden 600 m, Höchstmenge 720 m Betondecke aufnehmen 800 m², Höchstmenge 960 m² Betondecke herstellen 800 m², Höchstmenge 960 m² Unterpressbaustoff liefern und verarbeiten 27.200 kg, Höchstmenge 32.640 kg
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung